Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum
Zu der heterogenen Schülerschaft an unseren Schulen gehören auch Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum. Der Begriff „Spektrum“ verdeutlicht hierbei die Vielfalt und Variabilität der Symptomatik, die zu verschiedenen Fragen in den Schulen führen.
Die Unterschiedlichkeit der Ausprägung der Symptomatik erfordert grundsätzlich eine individuelle Ausrichtung und Abstimmung der pädagogischen Maßnahmen.
Autismus zählt zu den neuronalen Entwicklungsstörungen. Aus medizinischer Sicht werden neuropsychologische und neurobiologische Ursachen zugrunde gelegt. Die vielfältigen Erscheinungsbilder werden unter dem Begriff der „Autismus-Spektrum-Störung“ zusammengefasst. Viele Menschen im Autismus-Spektrum haben Probleme bei der Verarbeitung von Wahrnehmungen. In Verbindung damit stehen oft Schwierigkeiten bei der Kommunikation und bei der sozialen Interaktion. Darüber hinaus können auch die Planung von Handlungen, motorische Fähigkeiten sowie das eigene Repertoire an Interessen und Aktivitäten betroffen sein. Es kommt häufig zu Verhaltensweisen, die für die Familie und Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum eine Herausforderung darstellen.
Die autistische Symptomatik verändert sich im Verlauf der persönlichen Entwicklung und ist je nach Entwicklungsstand unterschiedlich ausgeprägt.
Zur Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte hat das Niedersächsische Kultusministerium den Handlungsleitfaden „Unterricht mit Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum“ veröffentlicht. Dieser dient den Lehrkräften zur Aufklärung und Unterstützung in Bezug auf den Unterricht von Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum. Im Handlungsleitfaden werden zunächst die Grundlagen der Symptomatik „Autismus-Spektrum“ dargestellt. Weiterhin sind Hinweise zu förderlichen Rahmenbedingungen allgemein sowie insbesondere für Unterricht und Erziehung enthalten. Dazu sind vielfältige Handlungsbeispiele aufgeführt.
Der Handlungsleitfaden steht unter „Weiterführende Informationen“ zum Download für Sie bereit.
Alle Beteiligten können sich mit ihren Fragen an das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) zu wenden. Des Weiteren haben die Schulen, die Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum sowie ihre Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beratung und Unterstützung durch Lehrkräfte der Mobilen Dienste oder durch die Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung zu erhalten.