Individuelle Förderung
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf individuelle Förderung. Diese umfasst die Förderung besonderer Begabungen sowie die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Dabei ist die individuelle Förderung nicht nur auf fachliche Kompetenzen ausgerichtet, sondern berücksichtigt auch die soziale und emotionale Entwicklung der Lernenden. Zentral ist dabei eine Lernumgebung, die den individuellen Bedarfen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird.