Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Frühkindliche Bildung

Waldkindergartengruppe

Seit 1996 ist in Niedersachsen zu den unterschiedlichen Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen die Angebotsform des Waldkindergartens bzw. der Kindergartengruppe im Wald hinzugekommen.

Eine Waldkindergartengruppe ist eine Kindertagesstätte für Kinder und bedarf daher gem. § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – einer Betriebserlaubnis. Die besonderen Regelungen für Waldkindergartengruppen sind gesetzlich in den §§ 12 - 14 DVO-NKiTaG verankert. Die Betriebserlaubnis ist zu beantragen beim Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA).

Eine Waldkindergartengruppe hält sich jeden Tag und bei jeder Witterung bis zu max. sechs Stunden im Wald auf. Die Kinder treffen sich mit den pädagogischen Fachkräften morgens an einem festgelegten Treffpunkt am Wald und verbringen gemeinsam den Vormittag im Wald.