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Frühkindliche Bildung

Bildungsauftrag

Die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege erfüllen einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser zielt auf die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und auf die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten ab.

Die Konkretisierung des gesetzlichen Bildungsauftrags nach § 22 SGB VIII und § 2 NKiTaG erfolgt durch den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder und die ihn ergänzenden Handlungsempfehlungen.