Frühkindliche Bildung
Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
Mit der Novellierung des KiTaG zum 01. August 2021 wurde der bisherige Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten aktualisiert, fortgeschrieben und auf die Kindertagespflege erstreckt. Während § 2 NKiTaG den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege normiert, sind Grundsätze zur Umsetzung dieses Auftrages in § 4 NKiTaG statuiert. Neu aufgenommen wurde unter anderem die Gesundheitsförderung, die Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung, die Zusammenarbeit mit Eltern sowie eine Konkretisierung der bestehenden Kooperationsverpflichtung von Kindertagesstätten und Grundschulen.
In Absatz 2 werden die Inhalte des Bildungs- und Erziehungsauftrags nicht abschließend aufgeführt, was durch die Einleitung mit dem Wort „insbesondere“ deutlich wird. Im „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung“ (2018) wird der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in niedersächsischen Kindertagesstätten konkretisiert.