Frühkindliche Bildung
Finanzhilfe & Förderprogramme
Finanzhilfe meint eine auf Dauer festgelegte finanzielle Beteiligung des Landes für Personalausgaben der Träger von Kindertagesstätten. Bei der Kindertagespflege beteiligt sich das Land in Form der Gewährung einer pauschalierten Finanzhilfe unter anderem an den laufenden Geldleistungen der örtlichen Träger. Die Finanzhilfe wird für ein Kindergartenjahr gewährt. Weitere Informationen zu der pauschalierten und den besonderen Finanzhilfen oder zu der Beantragung von Finanzhilfe finden Sie unter den jeweiligen Themen in der Navigation.
Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt das Land die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder. Weitere Information über die Regelungsinhalte und die Antragsverfahren finden sie unter der jeweiligen Richtlinie.