Frühkindliche Bildung
Schulkindbetreuung
Gemeinsame Nutzung von Räumen durch Schule und Hort
Mit mehreren Maßnahmen unterstützt die Niedersächsische Landesregierung die Kommunen bei der Sicherstellung des Rechtsanspruches in der Kindertagesbetreuung und fördert die Qualität. Seit 2018 ist eine gemeinsame Nutzung von Schulräumen durch Schule und Hort möglich.
Ein Klassenraum kann außerhalb schulischer Zeiten als Gruppenraum für eine Hortgruppe genehmigt werden. Eine gemeinsame Nutzung durch Schule und Hort ist nur möglich, wenn über die gemeinsame Nutzung zwischen dem Schulträger und dem Träger des Hortes eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wird, die den räumlichen Anforderungen Rechnung trägt.
Beratung erhalten Sie auch bei der für Ihre Region zuständigen Sachbearbeitung im Fachdienst des Nds. Landesjugendamtes (Fachbereich II).