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Frühkindliche Bildung

Informationen für Eltern

Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege stellt die erste Stufe des Niedersächsischen Bildungssystems dar. Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen im Leben des Kindes und kennen als Expertinnen und Experten für das eigene Kind dessen besonderen Bedürfnisse.

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf die Teilhabe ihrer Kinder an einem Angebot der Kindertagesbetreuung. Dieser Anspruch wird immer stärker von Eltern nachgefragt, um sowohl Kindern ihre Chancen auf den Zugang zu Bildung und früher Förderung als auch den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren. Ein offener, vertrauensvoller Austausch zwischen Eltern und Fachkräften oder Kindertagespflegeperson ist die Basis für alle Bildungsprozesse in der Kindertagesbetreuung.

Um Eltern einen Überblick über das System und die Bildungsziele von Kindertagesbetreuung zu geben, veröffentlichte das Niedersächsische Kultusministerium die Broschüre "Mein Kind in der Kindertagesbetreuung".

 

Elternvertretung

Die Beteiligung von Eltern und der Informationsaustausch zwischen Eltern und Kindertagesstätte dient der Weiterentwicklung der Einrichtung und der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Einrichtung (vgl. auch § 22a SGB VIII).

In § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) ist die Mitwirkung der Eltern als Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher, Vertreterinnen und Vertreter im Beirat und in Stadt- und Gemeindeelternräten sowie in Kreis- und Landeselternräten geregelt.

Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss hat einen Info-Flyer als Aushang für die Kindertagesstätten zum Thema Elternvertretung erstellt. Der Info-Flyer erläutert die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern und verweist auf weiterführende Informationen für die Planung, Gestaltung und Durchführung von Elternversammlungen. 

Wir danken dem Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein für die Überlassung einzelner Seiten aus der Broschüre „Anregungen und Hinweise für die Gestaltung von Elternversammlungen in Kindertageseinrichtungen“.