Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Frühkindliche Bildung

Richtlinie Qualität in Kitas

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften

Das Land gewährt auf Grundlage des am 14.12.2018 verabschiedeten „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften nach Maßgabe der Richtlinie Qualität in Kitas.

Gegenstand der Förderung sind

  • die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt (Zusatzkräfte Betreuung),
  • die Beschäftigung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung und Entlastung der Einrichtungsleitungen (Zusatzkräfte Leitung),
  • die Beschäftigung von Personen, die in Teilzeit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss als Regelkraft in Kindertagesstätten erwerben (Zusatzkräfte Ausbildung),
  • Ausbildungszuschüsse von Anstellungsträgern an Auszubildende in Teilzeitbeschäftigung,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Einrichtungsleitungen und
  • Einführungskurse für nicht einschlägig qualifizierte Zusatzkräfte in der Betreuung.

Eine Übersicht über die Bildungsträger, die über das "Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung" verfügen, finden Sie unter den Link in den wichtigen Informationen.

Die Zuwendung wurde einmalig für den Förderzeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2023 gewährt.