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Frühkindliche Bildung

Richtlinie Investitionen Tagesbetreuung (RIT)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

Das Land gewährt Zuwendungen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT).

Mit Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 26.02.2020, geändert durch Erlass vom 07.11.2024, ist die o.g. Richtlinie in Kraft getreten.

Die Zuwendung wurde in Höhe von maximal 7.200 Euro pro neu geschaffenen Platz in einer Kindertageseinrichtung und für Investitionsvorhaben, die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden und bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sind, gewährt.

Zur Ermittlung des maximalen Fördervolumens wurden für die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Verfügungsrahmen nach der vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von drei bis unter sieben Jahren zum Stichtag 31.12.2018 gebildet. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel auf die einzelnen örtlichen Träger ist der Anlage zur Richtlinie zu entnehmen.

Die neu geschaffenen Betreuungsplätze dürfen nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert worden sein. Sofern mit der Maßnahme nicht ausschließlich der Zuwendungszweck verfolgt wird (z.B. gleichzeitige Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren oder Umbaumaßnahmen bei bereits bestehenden Betreuungsplätzen), ist nur der Ausgabenanteil zuwendungsfähig, der dem Anteil der geschaffenen neuen Plätze für Kinder über drei Jahren an den Gesamtplätzen entspricht.

Zuwendungen nach der RIT konnten bis zum 30.06.2020 (Ausschlussfrist) von den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe separat für jede Einrichtung, in der Betreuungsplätze für über Dreijährige geschaffen werden sollen, beantragt werden. 

Mit Datum vom 07.11.2024 hat das Nds. Kultusministerium den Zeitraum für die Umsetzung der bereits geförderten Vorhaben bis zum 30.09.2025 verlängert. Für die Beantragung der Verlängerung des Maßnahmenzeitraumes ist eine formlose E-Mail an die/ den zuständige/n Sachbearbeiter/in ausreichend.