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Frühkindliche Bildung

Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

Das Land gewährt auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über die Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 und 2020-2021 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT).

Die Richtlinie sieht für Investitionsvorhaben folgende Zuwendungshöchstbeträge als Festbetragsfinanzierung vor:

Je neu geschaffenem Krippenplatz wird eine maximale Zuwendung in Höhe von 12.000 Euro gewährt, wenn zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 13.000 Euro für einen neu geschaffenen Krippenplatz entstehen.

Je neu geschaffenem Tagespflegeplatz wird eine maximale Zuwendung in Höhe von 4.000 Euro gewährt, wenn zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 4.300 Euro entstehen.

Des Weiteren dürfen die neu geschaffenen Plätze nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert worden sein. Wird mit der Maßnahme nicht ausschließlich der Zuwendungszweck verfolgt (z.B. gleichzeitige Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren oder Umbaumaßnahmen bei bereits bestehenden Betreuungsplätzen), ist nur der Ausgabenanteil zuwendungsfähig, der dem Anteil der geschaffenen neuen Plätze für Kinder unter drei Jahren an den Gesamtplätzen entspricht.

Hinweis für Tagespflegepersonen, Investoren oder kirchliche Träger:  Auskünfte zu den Richtlinien, der Antragstellung und den Bearbeitungsständen erteilen die zuständigen Kommunen.

Die verfügbaren Haushaltsmittel konnten vollständig gebunden werden, so dass für neue Anträge derzeit keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.

 

Hinweis auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau und Resilienzplans (DARP) im Rahmen des 5. Investitionsprogrammes des Bundes:

Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ und dessen größtem Ausgabeninstrument – der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) reagiert die Europäische Union auf die wirtschaftliche und soziale Krise aufgrund der Corona-Pandemie. Auf nationaler Ebene wurde das ARF im Rahmen des DARP umgesetzt, welches 40 Maßnahmen in sechs Schwerpunktbereichen beinhaltet.

Dazu zählt auch das 5. Bundesinvestitionsprogramm (2020-2021).