Frühkindliche Bildung
Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
Das Land gewährt auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über die Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 und 2020-2021 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT).
Mit dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 18.05.2017 ist die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren mit Wirkung vom 01.07.2016 in Kraft getreten.
Die Richtlinie sieht für Investitionsvorhaben, die ab dem 01.07.2016 begonnen wurden und bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sind, folgende Zuwendungshöchstbeträge als Festbetragsfinanzierung vor:
Je neu geschaffenem Krippenplatz wird eine maximale Zuwendung in Höhe von 12.000 Euro gewährt, wenn zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 13.000 Euro für einen neu geschaffenen Krippenplatz entstehen.
Je neu geschaffenem Tagespflegeplatz wird eine maximale Zuwendung in Höhe von 4.000 Euro gewährt, wenn zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 4.300 Euro entstehen.
Des Weiteren dürfen die neu geschaffenen Plätze nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert worden sein. Wird mit der Maßnahme nicht ausschließlich der Zuwendungszweck verfolgt (z.B. gleichzeitige Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren oder Umbaumaßnahmen bei bereits bestehenden Betreuungsplätzen), ist nur der Ausgabenanteil zuwendungsfähig, der dem Anteil der geschaffenen neuen Plätze für Kinder unter drei Jahren an den Gesamtplätzen entspricht.
Hinweis für Tagespflegepersonen, Investoren oder kirchliche Träger: Auskünfte zu den Richtlinien, der Antragstellung und den Bearbeitungsständen erteilen die zuständigen Kommunen.
Die Bundes- und Landesmittel konnten vollständig gebunden werden, so dass für neue Anträge derzeit keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.