Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Frühkindliche Bildung

Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT)

Diese Richtlinie ist außer Kraft getreten ab dem 01.01.2025.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

Das Land gewährt auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über die Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 und 2020-2021 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT).

Hinweis für Tagespflegepersonen, Investoren oder kirchliche Träger:  Auskünfte zu den Richtlinien, der Antragstellung und den Bearbeitungsständen erteilen die zuständigen Kommunen.

Eine Neuantragstellung ist nicht mehr möglich.

Aufgrund der Entscheidung des Nds. Kultusministeriums besteht ab sofort die Möglichkeit eine Flexibilisierung des Förderzwecks zu beantragen. Dies beinhaltet, dass Antragssteller die geförderten Betreuungsplätze auch mit Ü3-Kindern belegen können bzw. Krippengruppen in Kindergartengruppen/ aü-Gruppen umwandeln dürfen, ohne eine Zweckbindungsunterbrechung beantragen zu müssen.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Betreffende U3 Plätze wurden durch die RAT V gefördert
  • Die Umwandlung hat noch nicht stattgefunden

Der entsprechende Änderungsantrag ist unter „Weiterführende Informationen“ abrufbar. Bitte senden Sie diesen als gescanntes Dokument mit Unterschrift und Stempel per E-Mail an [email protected].

Hinweis auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau und Resilienzplans (DARP) im Rahmen des 5. Investitionsprogrammes des Bundes:

Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ und dessen größtem Ausgabeninstrument – der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) reagiert die Europäische Union auf die wirtschaftliche und soziale Krise aufgrund der Corona-Pandemie. Auf nationaler Ebene wurde das ARF im Rahmen des DARP umgesetzt, welches 40 Maßnahmen in sechs Schwerpunktbereichen beinhaltet.

Dazu zählt auch das 5. Bundesinvestitionsprogramm (2020-2021).