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Frühkindliche Bildung

Qualifizierung für die heilpädagogische Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist die Bereitstellung von pädagogischen Fachkräften, die für diese anspruchsvolle Aufgabe ausreichend qualifiziert sind. Voraussetzung für den Erhalt einer Betriebserlaubnis für integrative Gruppen ist die regelmäßige Tätigkeit einer pädagogischen Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation in dieser Gruppe (gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 und 7 NKiTaG i.V.m. §§ 17 bis 19 DVO-NKiTaG).

Der vorliegende Rahmenplan „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“  für die Durchführung der 280 Stunden umfassenden Langzeitfortbildung ist ein kompetenzorientiertes Curriculum und beinhaltet die erforderlichen personalen Kompetenzen sowie die Fachkompetenzen, über die heilpädagogische Fachkräfte in integrativen Gruppen in Niedersachsen verfügen sollten, sowie umfangreiche Literaturhinweise für die Dozentinnen und Dozenten.

Es richtet sich insbesondere an Erwachsenenbildungsträger, die das Curriculum im Rahmen ihrer konkreten Angebote an die Zielgruppe „heilpädagogische Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder“ vermitteln.