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Frühkindliche Bildung

Niedersächsisches Landesjugendamt

Das Niedersächsische Landesjugendamt (NLJA) besteht aus der Verwaltung und dem Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA). Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er beschließt Grundsätze und Empfehlungen auf überörtlicher Ebene. Die Aufgaben der Verwaltung sind drei Fachbereichen übertragen, nämlich dem Fachbereich I (Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie), welcher dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angehört, und den Fachbereich II sowie Fachbereich III im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover.

Der Fachbereich II ist u.a. zuständig für die Aufsicht und Beratung der Träger von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen gemäß § 85 SGB VIII und die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen. Die Fachdienste des Fachbereichs II sind an den Standorten Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg angesiedelt. 

Der Fachbereich III ist u.a. zuständig für die Gewährung von finanzieller Förderung gemäß dem NKiTaG und aktuellen Förderrichtlinien des Landes.

Newsletter „JiN – Jugendhilfe in Niedersachsen“ des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt erstellt in regelmäßigen Abständen einen Newsletter mit aktuellen Informationen über die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen.