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Kooperationen

Eine weitere Ressource, auf die Schulen zurückgreifen können, ist das breite Spektrum von Angeboten außerschulischer Bildungspartnerinnen und Bildungspartner, die sich auf diese Weise in den schulischen Alltag integrieren lassen. Es gibt dabei unterschiedliche Möglichkeiten und Formen, außerschulische Partnerinnen und Partner in das Schulleben einzubinden.

Dies kann in Form einer einfachen Kooperation erfolgen, d. h. als ein „geregeltes Nebeneinander“ von Schule bzw. Lehrkraft und außerschulischer/m Anbieterin/Anbieter über eine komplexe Kooperation, bei der das Vorgehen arbeitsteilig erfolgt und die Zuständigkeiten abgestimmt werden, bis hin zu einem kollaborativen Vorgehen, bei dem Kompetenzen und Ressourcen externer Bildungspartnerinnen und -partner im Sinne eines Arbeitsverbunds einbezogen werden können.
In jeder Region Niedersachsens stehen zahlreiche weitere Vereine und Einrichtungen für die Zusammenarbeit mit Schulen bereit, hier lohnt sich ein Blick auf das Angebot vor Ort.

Auf dem Bildungsportal finden Sie Informationen über mögliche, durch das MK empfohlene Kooperationspartnerinnen und -partner für unterschiedliche Themen und ein breites Angebot an außerschulischen Lernorten z. B. in diesen Themenportalen:

Kooperationen im Ganztag

Ganztagsschulen können mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen nach § 25 Abs. 3 des Nds. Schulgesetzes, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen auswirkt, kooperieren. Die Angebote der benannten Einrichtungen können unter Verantwortung der Ganztagsschule in den Schulablauf integriert werden.
Bei der Umsetzung, bei Fragen oder Problemen stehen die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) auch den Schulträgern beratend und unterstützend zur Verfügung.