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Unterrichtszeiten

Der Unterrichtsbeginn soll in der Regel nicht vor 7.30 Uhr liegen. Im Übrigen sind die Schulen frei in der Gestaltung des Unterrichtsbeginns und der Unterrichtszeiten. Sie sind aber mit dem Träger der Schülerbeförderung abzustimmen. Vor der Festlegung der Unterrichtszeiten sind außerdem die zuständigen Eltern- und Schülervertretungen rechtzeitig zu hören.

Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Sofern die Dauer verändert wird, ist sicherzustellen, dass den Schülerinnen und Schülern die in der Stundentafel vorgesehene Lehr- und Lernzeit der jeweiligen Unterrichtsfächer als Unterricht zur Verfügung steht. Dies wird für alle veränderten Unterrichtsstunden z. B. auch durch Arbeits- und Übungsstunden gewährleistet, die durch die Fachlehrkräfte zu erteilen sind, deren Unterrichtsstunden in der Dauer verändert wurden.

Der Unterrichtsbeginn kann zum Zwecke der Staffelung der Anfangszeiten unter Beachtung von Nr. 2.7 des Erlasses (siehe unten) bis auf 7.30 Uhr vorgezogen werden. Bei der Festlegung des Unterrichtsbeginns ist ebenso wie bei der Festlegung des Unterrichtsendes auf die Schulwegzeiten (einschließlich Wartezeiten) Rücksicht zu nehmen.

Diese Angaben sind im Erlass “Unterrichtsorganisation” (RdErl. d. MK v. 18.1.2021) nachzulesen.