Personelle Freiräume
Einsatz von nicht-lehrendem Personal
Insbesondere pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den öffentlichen Schulen wirken an der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mit. Sie können als Fachkräfte für eine Vielzahl von Tätigkeiten eingesetzt werden, die im Folgenden beispielhaft dargestellt werden sollen.
Darüber hinaus stellt eine systematisch implementierte multiprofessionelle Zusammenarbeit einen Baustein zur Umsetzung einer nachhaltigen und qualitätsorientierten Schulentwicklung dar. Zur Unterstützung dieses Vorhabens hat das Land Niedersachsen einen entsprechenden Handlungsleitfaden veröffentlicht und zusätzlich eine Tätigkeitsbeschreibung mit Glossar sowie zusätzliche Materialien für eine vertiefende Weiterarbeit (z. B. zur schulinternen Evaluation) entwickelt (Link siehe unten).
Grundsätzlich gibt es neben pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch weitere Berufsgruppen, die im Bereich des nichtlehrenden Personals eingesetzt werden können, z. B. Schulassistenzen, Verwaltungskräfte und Hilfskräfte zur Unterstützung in der Lernmittelausleihe.
Tätigkeits- bzw. Aufgabenbereiche
Diese pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken unter Verantwortung und Anleitung der unterrichtenden Lehrkraft bzw. der Schulleiterin oder des Schulleiters entsprechend ihrer Qualifikation und Kompetenzen sowohl erzieherisch als auch pädagogisch während des Unterrichts mit.
Diese Mitwirkung kann zum Beispiel folgende Aufgaben bzw. Unterstützungsangebote umfassen:
• Anwendung von Unterrichtsmaterialien
• Anleitung bei der Bearbeitung der gestellten Aufgaben
• Hilfen bei Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten
• Bewältigung von stress- und konfliktbehafteten Situationen
• Betreuung in Lern- und Übungszeiten
Für die Vorbereitung und Durchführung des inklusiven Unterrichts sowie für die Leistungsbewertung ist jedoch ausschließlich die für den Unterricht zuständige Lehrkraft
verantwortlich.
Qualifikation
Im Idealfall verfügen diese pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine abgeschlossene Ausbildung im Erziehungs- oder Sozialdienst. Einstellungen von Personen mit anderen Qualifikationen sind grundsätzlich auch möglich, sofern die Bewerberinnen und Bewerber über eine positive pädagogische Grundhaltung verfügen.
Finanzierung
Die Finanzierung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt derzeit aus dem zur Verfügung gestellten Schulbudget.
Tätigkeits- bzw. Aufgabenbereiche
Die Kerntätigkeiten dieser pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können u. a. die folgenden Aufgaben umfassen:
- erzieherische Betreuung in den außerunterrichtlichen Zeiten der Kinder im Rahmen der Sicherstellung der Verlässlichkeit der Grundschule
- Beaufsichtigung und erzieherische Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften
- Planung, Durchführung und Nachbereitung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen des Ganztagsschulkonzeptes
- erzieherische Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Zeiten der freien Gestaltung während der Mittagszeit an Ganztagsschulen
- Begleitung der Kinder bzw. Jugendlichen beim Mittagessen
- Einsatz im Rahmen der Lern- und Übungszeiten (Hausaufgabenbetreuung)
Qualifikation
Auch diese pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen idealerweise über eine abgeschlossene Ausbildung im Erziehungs- oder Sozialdienst. Einstellungen von Personen mit anderen Qualifikationen sind grundsätzlich auch möglich, sofern die Bewerberinnen und Bewerber über eine positive pädagogische Grundhaltung verfügen.
Finanzierung
Neben der Einstellung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Landesbedienstete können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Ganztagsbetreuung eingestellt werden. Die Finanzierung erfolgt zur Sicherstellung der Verlässlichkeit an Grundschulen derzeit aus dem VGS-Budget und bei pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Fachkräfte für außerunterrichtliche Tätigkeiten in der Ganztagsschule bzw. bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kooperationspartnern im Rahmen der Ganztagsbetreuung aus den kapitalisierten Lehrkräfte-Soll-Stunden des für den Ganztag ermittelten Zusatzbedarfs.
Tätigkeits- bzw. Aufgabenfelder
Hilfskräfte für die Lernmittelausleihe unterstützen bei der Inventarisierung sowie bei der Herausgabe und/oder Rücknahme der Schulbücher. Darüber hinaus wirken sie an der Kontrolle des Zustandes der ausgeliehenen Schulbücher und bei der Prüfung auf Vollständigkeit der Lieferung von bestellten Schulbüchern mit. Zu ihrem Aufgabenfeld gehört ferner die Bedarfsermittlung durch listenmäßige Auswertung der Anmeldungen.
Qualifikation
Für diese Tätigkeit sind keine spezifischen Qualifikationen erforderlich; daher kommt insbesondere auch der Einsatz von Studierenden und/oder älteren Schülerinnen und Schülern infrage.
Finanzierung
Diese Beschäftigten werden über das Schulbudget finanziert. Der Einsatz erfolgt ausgerichtet am erforderlichen Bedarf grundsätzlich befristet in Teilzeit.
Schulinterne sonderpädagogische Beratung
Der Erlass „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“ (Rd.Erl. d. MK v. 01.02.2019) zeigt auf, auf welche Weise und in welchem Umfang diese Beratung stattfinden soll. Dabei wird den Schulen die Möglichkeit zu einer sehr variablen und an die jeweiligen Notwendigkeiten angepassten Gestaltung der sonderpädagogischen Beratung gegeben. Von der schulinternen sonderpädagogischen Beratung können alle Lehrkräfte profitieren, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung unterrichten und in deren Unterricht keine weitere Lehrkraft im Rahmen einer Doppelbesetzung planmäßig eingesetzt sind.
Grundsätzlich gilt: Die Beratung erfolgt dann, wenn sie benötigt wird. Z. B. kann am Anfang des Schuljahres aufgrund von neuen Schülerinnen und Schülern ein erhöhter Beratungsbedarf entstehen, dem dann auch entsprechend begegnet werden kann. Es ist wenig zielführend und durch den Erlass auch nicht vorgesehen, einen festen Beratungsplan zu erstellen.