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Freiräume im Ganztag

Umfassende Informationen über den Ganztag an Schulen finden Sie im Themenportal “Ganztagsschule”:

Im Folgenden finden sich insbesondere Hinweise zu Freiräumen der Gestaltung des Ganztagsangebots. 

Außerunterrichtliche Angebote

Zu den außerunterrichtlichen Angeboten des Ganztages können z. B. Sport- und Bewegungsangebote, mathematisch-naturwissenschaftliche und sprachlich-geisteswissenschaftliche Angebote, Angebote der kulturellen Bildung, der musikalischen Bildung, der Sprachförderung und Sprachbildung, der Berufsorientierung einschließlich handwerklicher Angebote, Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz und zur Entwicklung der Sozial- und Handlungskompetenz gehören.

Die Gruppengröße richtet sich flexibel nach der Art des jeweiligen Angebotes und den organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen. Damit könnten z. B. Lehrkräfte aus dem Ganztag im Vormittagsbereich eingesetzt werden.

Personaleinsatz

Im Rahmen des multiprofessionellen Personaleinsatzes können nicht nur Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (dazu gehören auch sozialpädagogische und sonstige pädagogische Fachkräfte wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher oder Sozialassistentinnen und Sozialassistenten), sondern auch Personal von Kooperationspartnerinnen und -partnern außerunterrichtliche Angebote durchführen.

Durch eine begründet angepasste Kapitalisierung kann ein zusätzliches Budget generiert werden, um damit weitere Stunden für nichtlehrendes Personal zu bezahlen. Insbesondere der in Nr. 4.3 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ in der z.Zt. gültigen Fassung benannte Soll-Anteil von Lehrkräftestunden zur Deckung des Zusatzbedarfes im Ganztag kann im Schuljahr 2024/2025 unterschritten werden.

Nach Möglichkeit und Absprache sollte eine Einbindung der sozialen Arbeit für schulische Verantwortung in den Ganztag erfolgen. Durch den Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte können Lehrkräfte und das nichtlehrende Personal bei der Durchführung der Angebote unterstützt und entlastet werden.

Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ regelt die organisatorischen Rahmenbedingungen und führt Qualitätsmerkmale für eine gelingende inhaltliche und organisatorische Verzahnung sowohl von Unterricht als auch außerunterrichtlichen Angeboten auf.

Ehrenamt

Personen, die ehrenamtlich für einen Verein tätig sind, können von diesem zur Erbringung eines außerunterrichtlichen Ganztagsangebots eingesetzt werden. Dies kann für zusätzliche Angebote und zur Entlastung der Lehrkräfte genutzt werden.

Hausaufgaben

Die Zeit für die Anfertigung der Hausaufgaben ist in den Tagesablauf zu integrieren. Die Funktion der Hausaufgaben kann in Abhängigkeit zur Organisationsform auch durch andere gleichwertige Formen des selbstständigen Arbeitens in angeleiteten Übungs- und Lernzeiten übernommen werden. Die gleichwertigen Formen des selbstständigen Arbeitens können Peer-Learning und ähnliche pädagogische Konzepte umfassen, bei denen sich die Schülerinnen und Schüler gegenseitig unterstützen und dabei von einer pädagogischen Mitarbeiterin oder einem pädagogischen Mitarbeiter betreut werden.
Näheres regelt die Schule in eigener Zuständigkeit oder das Ganztagsschulkonzept.

Offene, teil- und vollgebundene Ganztagsschule

Im Vergleich bietet die teil- und vollgebundene Ganztagsschule bei der Rhythmisierung und Taktung mehr Möglichkeiten als die offene Ganztagsschule. Bei der offenen Ganztagsschule können außerschulische Angebote lediglich im Nachmittagsbereich eingebunden werden.
Im Gegensatz dazu können z. B. die Angebote eines Kooperationspartners in der teil- und vollgebundenen Ganztagsschule im Vormittagsbereich eingeplant werden.