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Erlasse und Verordnungen

Niedersachsen hat der Ganztagsschule einen rechtlichen Rahmen gegeben und damit die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) für das Schulsystem des Landes weiter konkretisiert (§ 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch den Runderlass (RdErl.) des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 1.8.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“, geändert durch RdErl. vom 26.4.2017 und RdErl. vom 10.4.2019.