Erlasse und Verordnungen
Niedersachsen hat der Ganztagsschule einen rechtlichen Rahmen gegeben und damit die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) für das Schulsystem des Landes weiter konkretisiert (§ 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch den Runderlass (RdErl.) des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 1.8.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“, geändert durch RdErl. vom 26.4.2017 und RdErl. vom 10.4.2019.
Runderlass "Die Arbeit in der Ganztagsschule"
Niedersächsisches Kultusministerium, 01.08.2014
Änderungserlass "Die Arbeit in der Grundschule"
Niederssächsisches Kultusministerium, 26.04.2017
Änderungserlass "Die Arbeit in der Ganztagsschule"
Niedersächsisches Kultusministerium, 10.04.2019
Niedersächsisches Schulgesetz
Aktuelle Fassung
RdErl "Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen"
Niedersächsisches Kultusministerium, 21.03.2019