Kooperationspartner und -partnerinnen
Warum sollten Ganztagsschulen Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern eingehen?
Die Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern ist eine Bereicherung für die Ganztagsschule. Sie sichert ein vielfältiges Angebot und trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche durch die Öffnung zum sozialen, kulturellen und betrieblichen Umfeld in einem breit ausgerichteten Lern- und Sozialisierungsraum aufwachsen.
Der Schultag einer Ganztagsschule bietet zahlreiche Möglichkeiten für vielfältige außerunterrichtliche Angebote, die Interessen, Neigungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und sie bezüglich ihrer Fähig- und Fertigkeiten im Hinblick auf den Unterricht zu fördern und zu fordern.
Verträge mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern an Ganztagsschulen
Neben Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften können Schulen zur Durchführung ganztagsspezifischer Angebote verschiedene Arten von Verträgen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern schließen. Für den Abschluss der Verträge ist die Schule eigenverantwortlich zuständig und kann bei Bedarf vom jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) im Prozess beraten und unterstützt werden.
Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden:
https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/nilep/vertraege-an-ganztagsschulen
(Sie benötigen dafür einen Schul-LogIn)
Erweiterte Kooperationsmöglichkeiten für außerunterrichtliche Ganztagsangebote
Eine Neuregelung bezüglich Kooperationsverträgen trat zum 01.08.2024 zunächst in Form einer Vorgriffsregelung in Kraft: Nr. 8.2 Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung und Nr. 8.3 Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung (z. B. mit Vereinen oder Jugendhilfeeinrichtungen in freier Trägerschaft) des Runderlasses d. MK v. 1.8.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass Kooperationspartnerin oder -partner auch sein kann, wer keine gemeinnützigen Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (AO) verfolgt.
Dazu finden Sie weitere Informationen hier (Vorgriffsregelungen im Zusammenhang mit der Novellierung des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule“).
Sie haben Interesse als außerschulische Partnerin oder außerschulischer Partner mit einer Ganztagsschule zu kooperieren?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.
Kontaktdaten der Schulen finden Sie hier:
Trilaterale Verträge - Kooperationsmodell in staatlich-kommunaler Verantwortung
Vor dem Hintergrund eines gemeinsam getragenen Bildungsverständnisses wurde 2015 die Möglichkeit eröffnet, außerunterrichtliche Ganztagsangebote in einer gelingenden Zusammenarbeit von Land und Kommunen unter Einbindung Dritter auszugestalten - durch eine zwischen dem Land Niedersachsen und den großen Kommunen Braunschweig, Göttingen, Stadt Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg geschlossene Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit in der Ganztagsgrundschule.
Zahlreiche Schulträger sind zwischenzeitlich dem Vorbild der o. g. Kommunen gefolgt und haben trilaterale Kooperationen auch innerhalb kleinerer Kommunen erfolgreich etabliert.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zum jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) auf.