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Kooperationspartner und -partnerinnen

Die Kooperation mit außerschulischen Partnern ist eine Bereicherung für die Ganztagsschule. Sie sichert ein vielfältiges Angebot und trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche durch die Öffnung zum sozialen, kulturellen und betrieblichen Umfeld in einem breit ausgerichteten Lern- und Sozialisierungsraum aufwachsen. Der verlängerte Schultag einer Ganztagsschule bietet zahlreiche Möglichkeiten für vielfältige außerunterrichtliche Angebote, die Interessen, Neigungen und Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen aufgreifen und sie bzgl. ihrer sozialen Fähig- und Fertigkeiten im Hinblick auf den Unterricht zu fördern und fordern.

Um die Ganztagsschulen auf der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern zu unterstützen, hat das Land Niedersachsen mit zahlreichen Institutionen bzw. Landesverbänden Rahmenvereinbarungen zur Zusammenarbeit an der Ganztagsschule geschlossen.

Kooperationsmodell in staatlich-kommunaler Verantwortung – Trilaterale Verträge

Der Ausbau der Ganztagsschule ist vielerorts – vorrangig im Primarbereich – mit dem Wunsch verknüpft, das Zusammenwirken von Schule und Kinder- und Jugendhilfe zu intensivieren. Hier wird ein großes Entwicklungspotential in der Ausgestaltung eines Gesamtkonzepts der Bildung, Erziehung und Betreuung gesehen, welches das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer Verantwortungsgemeinschaft ohne Brüche ermöglicht.

Anstoß hierzu gab eine im Jahr 2015 zwischen dem Land Niedersachsen und den großen Kommunen Braunschweig, Göttingen, Stadt Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg geschlossene Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit an der Ganztagsgrundschule. Vor dem Hintergrund eines gemeinsam getragenen Bildungsverständnisses wurde seiner Zeit die Möglichkeit eröffnet, außerunterrichtliche Ganztagsangebote in einer gelingenden Zusammenarbeit von Land und Kommune unter Einbindung Dritter auszugestalten. Zahlreiche Schulträger sind zwischenzeitlich dem Vorbild der großen Kommunen gefolgt.

Das zuletzt beschriebene Modell trägt zweifelsohne zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bei. Gleichwohl steht bei dem Besuch einer Ganztagsgrundschule der ganzheitliche Bildungsanspruch im Vordergrund.