Grundlagen der Ganztagsschule
Niedersachsen hat der Ganztagsschule mit § 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) und dem Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ v. 1.8.2014 in der geltenden Fassung einen rechtlichen Rahmen gegeben und damit die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) für das Schulsystem des Landes weiter konkretisiert.
Ganztagsschule in Niedersachsen
Der Ganztagsschulausbau in Niedersachsen ist weit vorangeschritten: Die Ganztagsschule findet sich in allen Regionen und in allen Schulformen wieder.
Die Schulen wählen zwischen offener, teilgebundener und voll gebundener Organisation des Ganztags:
In Niedersachsen entscheiden sich rund 80 % der Ganztagsschulen für ein offenes Angebot. Für die pädagogische Arbeit in den Schulen ist diese additive, auf freiwilliger Teilnahme basierende Form der offenen Ganztagsschule jedoch diejenige, die am schwierigsten auszugestalten ist.
Die gebundenen Formen bieten die Chance, das pädagogische Konzept auf die Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen abzustimmen, da alle Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Angebot vor Ort sind. Dem oftmals starren traditionellen Schulrhythmus kann damit ein beweglicher Tages- und Wochenrhythmus entgegengesetzt werden, der Rücksicht nimmt auf Bewegungsdrang und Konzentrationsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern sowie deren Lernwünschen und Erholungsbedürfnissen Rechnung trägt. Der Wechsel von Lern- und Freizeitaktivitäten, von Ruhe und Bewegung, von Anspannung und Entspannung orientiert sich an dem, was Schülerinnen und Schüler für nachhaltiges Lernen brauchen.