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Genehmigungsverfahren und Budget

Die Errichtung einer Ganztagsschule, das Führen von Ganztagsschulzügen sowie die Änderung der Organisationsform nach Ganztagsschulerlass bedarf der Genehmigung durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB). Die öffentlichen Schulen steht ein Budget aus Landesmitteln gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zur Verfügung.