Wie kann meine Schule Ganztagsschule werden bzw. die Organisationsform ändern?
Nach Ganztagsschulerlass bedürfen die Errichtung einer Ganztagsschule, das Führen von Ganztagsschulzügen sowie die Änderung der Organisationsform der Genehmigung durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB).
Der Antrag kann von einem Schulträger, der Schule oder dem Schulelternrat einer Schule gestellt werden. Bei der Antragstellung durch die Schule oder den Schulelternrat kann dies nur im Einvernehmen mit dem Schulträger erfolgen.
Der Erlass enthält als Anlage das zu verwendende Antragsformular, welchem folgende Dokumente beizufügen sind:
- Angaben über die angestrebte Organisationsform
- ein Ganztagsschulkonzept, das die pädagogischen Grundsätze und Ziele darlegt und zu den im Erlass benannten Qualitätsmerkmalen Stellung nimmt
- Angaben über die voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie über die zu erwartende zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen
- Angaben darüber, ob der Ganztagsbetrieb bei Neuerrichtung jahrgangsweise oder für alle Schuljahrgänge gleichzeitig eingeführt werden soll
- das Einvernehmen des Schulträgers, sofern er nicht selbst der Antragsteller ist
- das Einvernehmen des Trägers der Schülerbeförderung.
Anträge zum jeweiligen Schuljahresbeginn müssen spätestens bis zum 1. Dezember des Vorjahres bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) eingehen.
Bei der Antragstellung sowie der Erarbeitung des Ganztagsschulkonzeptes stehen die RLSB beratend und unterstützend zur Verfügung.
Umfassende Schulentwicklungsprozesse wie der Ganztagsschulausbau sind nicht nur zeitintensiv, sondern bedingen auch eine intensive Arbeit in den Schulen. Halbtagsschulen, die beabsichtigen, einen Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule zu stellen, sollten ungefähr ein Jahr Vorbereitungszeit veranschlagen, um ausreichend Zeit für die Kommunikation mit allen Beteiligten und die Erarbeitung des Konzeptes zu haben sowie um fristgerecht die vollständigen Unterlagen mit den erforderlichen Beschlüssen der Gremien einzureichen.