Berufsbildende Schulen
Freiräume-Prozess BBS
Berufsbildende Schulen (BBS) sind mit einer schnell steigenden Komplexität und Dynamik der Arbeitswelt konfrontiert. Sie müssen sich kontinuierlich im schulindividuellen Qualitätsprozess weiterentwickeln – technisch, aber auch in ihren Arbeits- und Organisationsstrukturen (vgl. Qualitätssegmente im verbindlichen KAM-BBS “Organisation entwickeln”, “Personal entwickeln”, “Bildungsangebote realisieren”.)
Anspruch im „Freiräume-Prozess BBS“ ist es, einer zukunftsorientierten, auf Kompetenzentwicklung ausgerichteten Bildung gerecht zu werden. Beispiele belegen, dass berufsbildende Schulen jetzt schon mutig bestehende pädagogische und didaktisch-methodische Freiräume nutzen und diese schulindividuell gestalten. (Siehe dazu auch § 32 NSchG).
Es liegt in der Hand einer jeden Schulgemeinschaft, gemeinsam mit regionalen Partnern beruflicher Bildung und insbesondere dem Schulträger, Initiativen zu ergreifen, um die Regionalen Kompetenzzentren (ReKo) weiterzuentwickeln. In Niedersachsen sind alle öffentlichen berufsbildenden Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem-BBS zu implementieren, das neben dem verbindlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) 2022 auf dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS 2022 basiert.