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Finanzhilfe - Formulare und Vorlagen

Hier stellt Ihnen das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg die erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung. Sofern sich Änderungen ergeben, werden Sie per E-Mail darüber informiert, sich die aktuellsten Versionen herunterzuladen.

Bitte beachten Sie insbesondere die "Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe bzw. zum Antrag auf Personalkostenerstattung", in denen zahlreiche Informationen zur Bedienung aber auch inhaltliche Hinweise zu finden sind. Sie finden die Hinweise unten beim jeweiligen Vorlagensatz.

Darüber hinaus beachten Sie bitte die Rundverfügungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde / der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

Formulare und Vorlagen

Mit diesen Hinweisen erhalten Sie zahlreiche Informationen und Tipps, die beim Erstellen des Antrags auf Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe hilfreich sind. Weiterhin sind technische Hinweise enthalten, die die Funktionalität der Vorlagen betreffen. Bitte lesen Sie zunächst die "Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe". Weitergehende Fragen beantwortet das Finanzhilfeteam gerne.

Antrag und Hinweise

Datei / Formular Stand Beschreibung

Antrag und Hinweise

Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe Stand: 05/2024 Die Hinweise sollen Ihnen das Ausfüllen der Finanzhilfevorlagen erleichtern. Lesen Sie sich diese Hinweise bitte erst einmal komplett durch und dann jeweils aktuell zu den einzelnen Anlagen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an die/den für Ihre Schule zuständige/n Finanzhilfesachbearbeiter/in.
Antrag auf Abschlagszahlungen Stand: 05/2024 Antragsvorlage, mit der die monatlichen Abschlagszahlungen für bis zu 20 Gliederungen / Schwerpunkte / Fachrichtungen in einem Formular beantragt werden können.
Ergänzung zur Statistik Stand: 05/2024  
Antrag auf Festsetzung und Gewährung von Finanzhilfe Stand: 05/2024 Bitte achten Sie darauf, die Abschlagszahlungen richtig anzugeben. Die monatlichen Abschläge werden vorschüssig, d. h. zum Monatsanfang für den beginnenden Monat, gezahlt.

Anlagen

Anlage 1 - Berechnung Grundbetrag Stand: 05/2024 Bitte füllen Sie den Formularkopf vollständig aus. Die Schulform/Gliederung/Fachrichtung können Sie dabei bequem über das entsprechende Dropdown-Feld auswählen.
Anlage 1a Nachweis der Schülerinnen und Schüler nach § 150 Abs. 7 NSchG Stand: 09/2024 Diese Vorlage dient zur Darstellung der Schülerinnen und Schüler, die inklusiv an allgemein bildenden Schulen (außer Förderschulen) beschult werden und für die ein erhöhter Schülerbetrag nach § 150 Abs. 7 NSchG beantragt wird. Die Anlage 1a ist jeweils mit dem Abschlagsantrag, den Schülerlisten zu den Stichtagen 15.03. und 15.11. des Jahres und dem Antrag auf Abrechnung der Finanzhilfe vorzulegen.
Anlage 2 - Schülerliste ABS Stand: 05/2024 Schülerliste für allgemein bildende Schulen
Anlage 2 - Schülerliste FöS Stand: 05/2024 Schülerliste für Förderschulen
Anlage 2 - Schülerliste BBS Stand: 05/2024 Schülerliste für berufsbildende Schulen. Im Feld "Schule/-form/Fachrichtung" ist eine Dropdown-Liste aller aktuellen Fachrichtungen an berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft hinterlegt, so dass eine manuelle Eingabe nicht erforderlich ist.
Anlage 3 - Nachweis Lehrkräfte und Versorgung Stand: 05/2024 Bitte achten Sie darauf, den Kopf des Tabellenblattes "Daten" vollständig auszufüllen! In den Zeilen für die Leistungen zur sozialen Sicherung der Lehrkräfte - und evtl. des Zusatzpersonals an Förderschulen - sind unbedingt die Spalten zu den tatsächlich zu berücksichtigenden Stunden (tatsStd) und Vertragsstunden (VertragsStd) auszufüllen, da ansonsten in den Berechnungsblättern keine berücksichtigungsfähigen Leistungen ausgewiesen werden. Gleiches gilt für die letzten drei Spalten über die Zusatzversorgungsleistungen.
Anlage 3a Berechnung Sonderbeitrag Zusatzversorgung Stand: 05/2024 Anlage für Sonderbeitrag Zusatzversorgung (z.B. Sanierungsgeld, Finanzierungsbeitrag, Angleichungsbeitrag, Stärkungsbeitrag).
Anlage 3b - Personalveränderungen Stand: 05/2024  
Anlage 3c - Honorarkräfte.xlsx Stand: 05/2024  
Anlage 4 - Nachweis mit Bezügen beurlaubter Lehrkräfte Stand: 05/2024  
Anlage 5 - Nachweis ohne Bezüge beurlaubter Lehrkräfte Stand: 05/2024  
Anlage 6 - Nachweis Zulagen Stand: 05/2024  
Anlage 7 - Nachweis der Beiträge an Versorgungskassen Stand: 05/2024  
 Anlage 8 - Differenzversorgung Stand: 05/2024  
Anlage 9 - Geringfügig Beschäftigte Stand: 05/2024 Nachweis der für geringfügig Beschäftigte geleisteten Aufwendungen zur Kranken- und Rentenversicherung sowie evtl. Zusatzversorgung.
Anlage 10a - Nachweis der Beihilfeaufwendungen - Krankheitsfall Stand: 05/2024  
Anlage 10b - Nachweis der Beihilfeaufwendungen - Pflegefall Stand: 05/2024  

Berufsförderungsdienst (BBS)

Kostenplan BfD - Ausfüllanleitung, gültig seit: 01.09.2009 Stand 12/2020  
Kostenplan BfD Stand 12/2020 Aufgrund des § 150 Abs. 2 Satz 3 Nds. Schulgesetz bleiben Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen einer Maßnahme der beruflichen Bildung individuell gefördert werden und denen aufgrund eines Gesetzes Lehrgangskosten erstattet werden, bei der Errechnung der Durchschnittszahl unberücksichtigt. Für die vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr geförderten Soldaten ist vor Beginn der Ausbildung ein Kostenplan zu erstellen. Daraus geht hervor, ab welchem Monat keine Mittel mehr zu Verfügung stehen und damit der Finanzhilfeanspruch für diese Schülerin oder diesen Schüler auflebt. Das auf Excel basierende Formular erlaubt den freien Schulträgern, die Aufstellung von Kosten und bewilligten Mitteln in einfacher Form zu erfassen.

Mit diesen Hinweisen erhalten Sie zahlreiche Informationen und Tipps, die beim Erstellen des Antrags auf Festsetzung und Gewährung der Personalkostenerstattung hilfreich sind. Weiterhin sind technische Hinweise enthalten, die die Funktionalität der Vorlagen betreffen. Bitte lesen Sie zunächst die "Hinweise zum Antrag auf Personalkostenerstattung". Weitergehende Fragen beantwortet das Finanzhilfeteam gerne.

Datei / Formular  Beschreibung   
Hinweise zum Antrag auf Personalkostenerstattung Stand: 28.05.2024 Mit diesen Hinweisen erhalten Sie zahlreiche Informationen und Tipps, die beim Erstellen des Antrags auf Festsetzung und Gewährung der Personalkostenerstattung hilfreich sind. Weitergehende Fragen beantwortet das Finanzhilfeteam gerne. Innerhalb des Dokumentes können Sie navigieren, wenn Sie in Word über >Ansicht >Dokumentstruktur gehen. Weitergehende Fragen beantwortet das Finanzhilfeteam gerne.
PK - Antrag auf Abschlagszahlungen Stand: 28.05.2024  
PK - Statistische Erhebungen Stand: 28.05.2024 Achtung: Dies ist eine Beispieldatei. Die für die jeweiligen kirchlichen Schulträger angepassten Versionen der Datei "Statistische Erhebungen" liegen dort bereits vor (s. auch „Weitere Vorlagen zur Finanzhilfe")
PK - Antrag auf Personalkostenerstattung Stand: 28.05.2024  
PK -  Unfallversicherungsbeiträge für beurlaubte Lehrkräfte Stand: 28.05.2024 Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge für beurlaubte Lehrkräfte des Landes Niedersachsen
PK - Anlage 1 - Nachweis der beamteten kircheneigenen Lehrkräfte Stand: 28.05.2024  
PK - Anlage 2 - Nachweis der angestellten kircheneigenen Lehrkräfte Stand: 28.05.2024  
PK - Anlage 2a Berechnung Sonderbeitrag Zusatzversorgung Stand: 28.05.2024 Anlage für Sonderbeitrag Zusatzversorgung (z.B. Sanierungsgeld, Finanzierungsbeitrag, Angleichungsbeitrag, Stärkungsbeitrag).
PK - Anlage 3 - Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge für angestellte kircheneigene Lehrkräfte Stand: 28.05.2024  
PK - Anlage 4 - Nachweis der Beihilfeaufwendungen Stand: 28.05.2024  
PK - Anlage 5 - Personalveränderungen Stand: 28.05.2024  
PK - Anlage 6 - Beamtenversorgung Stand: 28.05.2024  
PK - Anlage 7 - Reisekosten Stand: 28.05.2024  
PK - Anlage 8 - Zuschuss zu den Sachkosten Stand: 28.05.2024 Achtung: Dies ist eine Beispieldatei. Die hier nur exemplarisch eingestellte Vorlage „Zuschuss zu den Sachkosten“ finden Sie für jeden Schulträger individuell für seine Schulen angepasst („Schülerzahlen“) unter „Weitere Vorlagen zur Personalkostenerstattung“.

Trägerbezogene Vorlagen zur Ermittlung Schüler-Lehrer-Relation und der Schülerzahlen für den Zuschuss zu den sächlichen Kosten.

PK - BGV Hildesheim - Relationen Gy Stand: 28.05.2024  
PK - BGV Hildesheim - Relationen RS / OBS Stand: 28.05.2024  
PK - BGV Hildesheim - Schülerzahlen Stand: 28.05.2024  
PK - Schulstiftung im Bistum Osnabrück - Relationen Stand: 28.05.2024  
PK - BGV Osnabrück - Schülerzahlen Stand: 28.05.2024  
PK - Schulstifung St. Benedikt Vechta - Relationen Stand: 28.05.2024  
PK - BMO Vechta - Schülerzahlen Stand: 28.05.2024  
PK - EVLK Hannover - Relationen Stand: 28.05.2024  

 

 

In dieser Rubrik finden Sie Rundverfügungen, vorrangig aus den Dezernaten 1 der NLSchB / RLSB, zu einzelnen Aspekten der Finanzhilfe nach §§ 145 ff. NSchG bzw. der Personalkostenerstattung nach §§ 154 ff. NSchG.

Rundverfügung  Beschreibung 
16.09.2008 Umlage 2 zur Krankenversicherung Im Rahmen des Erhöhungsbetrages der Finanzhilfe sind über den allgemeinen Beitragssatz der AOK Niedersachsen hinausgehende Umlagebeiträge nicht berücksichtigungsfähig.
03.03.2009 - Berücksichtigung von Zusatzversorgungsleistungen Um Leistungen für eine ergänzende Versorgungs des Lehr- und Zusatzpersonals im Erhöhungsbetrag der Finanzhilfe berücksichtigen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese finden Sie - neben weiteren Hinweisen - in dieser Rundverfügung.
25.06.2009 - Berücksichtigung von Zusatzversorgungsleistungen - Ergänzung Ergänzende Hinweise zur Rundverfügung zum selben Thema vom 03.03.2009.
12.10.2011 - Personalkostenerstattung nach § 154 ff. Nds. Schulgesetz (NSchG); Berücksichtigung der Umlage 2 zur Krankenversicherung und der Pauschalversteuerung für Zusatzversorgungsleistungen Die Beiträge zur Umlage U2 und die Pauschalversteuerungsbeiträge für die Zusatzversorgung sind nicht Bestandteile der zu erstattenden persönlichen Kosten nach § 155 Abs. 3 Satz 1 und 2 NSchG.
10.11.2022 - Maßgeblicher Schülerbetrag an FÖS bei mehreren Unterstützungsbedarfen Klarstellung zur Anwendung des § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG (Maßgeblicher Schülerbetrag an Förderschulen, der dem Schwerpunkt der Schule entspricht)

 

Auf dieser Seite des Nds. Kultusministeriums finden Sie unter anderem ein schuljahresbezogenes Berechnungsmuster, mit dem Sie sich eine Prognose über die zu erwartende Finanzhilfe erstellen können. Auch der Grundsatzerlass des Nds. Kultusministeriums zur "Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft" sowie die aktuelle "Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe (FinHVO)" ist dort zu finden.

Die Adresse lautet: http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1995&article_id=6250&_psmand=8

Auf dieser Seite des Nds. Kultusministeriums finden Sie unter anderem ein schuljahresbezogenes Berechnungsmuster, mit dem Sie den schuljahresbezogenen Schülerbetrag als Prognose erreichnen können.

Die Adresse lautet: http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1995&article_id=6348&_psmand=8