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Öffentliche allgemeinbildende Schulen und Schulen in freier Trägerschaft

Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 gewährt der Bund auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztag) den Ländern Finanzhilfen aus einem Sondervermögen in Höhe von insgesamt 2,75 Mrd. Euro. Niedersachsen erhält gem. § 5 Abs. 1 des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) insgesamt rund 278 Mio. Euro. In die Förderung sollen auch Schulen in freier Trägerschaft mit Primarschülerinnen und -schülern aufgenommen werden.

Anträge können von den Schulträgern bis zum 31.10.2025 (Eingangsdatum in Papier) bei dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Schule, für welche die Beantragung erfolgt) unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars gestellt werden. Bitte übersenden Sie Ihren Antrag (nebst Anlagen) vorab per E-Mail an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

 

Öffentliche allgemeinbildende Schulen

Das GaFinHG sieht vor, dass sich die Länder bzw. Kommunen mit mindestens 30 % am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils beteiligen. Um die Kommunen bei den anstehenden (Investitions-)Maßnahmen zu unterstützen, übernimmt das Land Niedersachsen den Kofinanzierungsanteil anteilig und stellt dafür in den Jahren 2024 bis 2027 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Die zweite Hälfte des Kofinanzierungsanteils ist durch die jeweilige Kommune zu erbringen.

Einzelheiten regelt die im Nds. MBl. Nr. 119/2024 veröffentlichte niedersächsische Förderrichtlinie vom 01.03.2024.

Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken – die (energetische) Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote (vgl. Nr. 2.3 der Richtlinie).

 

Schulen in freier Trägerschaft

Das GaFinHG sieht vor, dass sich die Länder und Schulträger mit mindestens 30 % am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils beteiligen. Um die freien Schulträger bei den anstehenden (Investitions-)Maßnahmen zu unterstützen, übernimmt das Land Niedersachsen den Kofinanzierungsanteil anteilig und stellt dafür ab 2024 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Der übrige Anteil des Kofinanzierungsanteils ist durch die jeweiligen Schulträger zu erbringen.

Einzelheiten regelt die im Nds. MBl. Nr. 322/2024 veröffentlichte niedersächsische Förderrichtlinie vom 15.07.2024.

Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken – die (energetische) Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote (vgl. Nr. 2.3 der Richtlinie). 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Nr. 3 ANBest-P zu beachten ist.