Ausstattungsprogramm für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Richtlinie „Ausstattungsprogramm für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler“. Mit diesem Ausstattungsprogramm ist es gelungen, viele aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler mit mobilen digitalen Endgeräten leihweise auszustatten. Auf diesem Wege wird den Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Unterricht mit digitalen Medien ermöglicht und mit entsprechenden Lernanwendungen der Erwerb der deutschen Sprache unterstützt.
Auf Grund der hohen Nachfrage ist das von der Landesregierung für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Budget mittlerweile ausgeschöpft. Um unnötigen Aufwand auf Ihrer und unserer Seite zu vermeiden, möchten wir Sie deshalb bitten, von weiteren Anträgen abzusehen.
Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler.
Ziel der Förderung ist es, die öffentlichen und freien Träger von Schulen bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Erleichterung der Teilnahme am Unterricht von geflüchteten ukrainischen Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. Die mobilen Endgeräte werden im Wege der Ausleihe den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden Tablets, Laptops und Notebooks einschließlich der Inbetriebnahme (z.B. Mobile Device Management, Sicherheitssoftware) und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs.
Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums:
Anträge können von den Schulträgern bis zum 24.11.2023 bei dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Schule, für welche die Beantragung erfolgt) unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars gestellt werden. Das Antragsverfahren wird im Wege des Windhundverfahrens durchgeführt. Zur Bestimmung der Reihenfolge im Windhundverfahren ist ausschließlich ein Posteingang oder die Übersendung per Fax ausschlagend. Wir regen daher an, den Antrag vorab per Fax zu übersenden und das Original auf dem Postwege nachzureichen. Eine Zusendung per E-Mail ist ausdrücklich nicht ausreichend und findet für das Windhundverfahren keine Berücksichtigung.
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Kontaktdaten.pdf (PDF)
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Handreichung_MK.pdf (PDF)
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Mittelabruf_01.pdf (PDF)
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Verwendungsnachweis.pdf (PDF)