Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Finanzhilfe zur Schulgeldfreiheit

Förderung der Schulgeldfreiheit in den Bildungsgängen Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -, Fachschule - Sozialpädagogik -, Berufsfachschule - Pflegeassistenz -, Fachschule – Heilerziehungspflege – und der Fachschule – Heilpädagogik -  an genehmigten Ersatzschulen

Aufgrund der Aufnahme des § 151 a NSchG besteht seit dem Schuljahr 2022/2023 ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung der Schulgeldfreiheit in den Bildungsgängen Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -,Fachschule - Sozialpädagogik -, Berufsfachschule - Pflegeassistenz - an genehmigten Ersatzschulen.

Durch Entscheidung des Niedersächsischen Landtages zum Haushaltsbegleitgesetz 2023 am 03.05.2023 wurde § 151a NSchG geändert und die Bildungsgänge der Fachschule – Heilerziehungspflege – und der Fachschule – Heilpädagogik – zusätzlich ab dem Schuljahr 2023/2024 aufgenommen.

Um den Schülerinnen und Schülern der genannten Bildungsgänge einen kostenfreien Schulbesuch zu ermöglichen, gewährt das Land solchen Schulen, die als Ersatzschulen genehmigt sind, auf Antrag eine zusätzliche Finanzhilfe zur Förderung der Schulgeldfreiheit.

Der Antrag für die zusätzliche Finanzhilfe zur Gewährung der Schulgeldfreiheit muss nach § 2 Satz 3 der VO spätestens zwei Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt werden. Für Ausbildungen, die zum 01.08.2023 begonnen haben, bedeutet dieses, dass der Antrag spätestens am 30.09.2023 gestellt werden muss. Sofern die Ausbildung mit dem Schuljahr 2023/24 gestartet ist, also am 17.08.2023, gilt eine Antragsfrist bis zum 16.10.2023.

Antragstellung für die neuen Bildungsgänge ab sofort möglich:

Die Änderungsverordnung ist nunmehr unterzeichnet und wird in Kürze entsprechend veröffentlicht. Zur Fristwahrung konnten formlose Anträge gestellt werden. Die formgerechten Anträge für die ab dem Schuljahr 2023/2024 neuen Bildungsgänge der Fachschule – Heilerziehungspflege – und der Fachschule – Heilpädagogik – sind ab sofort verfügbar, unten zum Download bereit gestellt und müssen bis spätestens zum 12.12.2023 nachgereicht werden.

Ansprechpersonen zur zusätzlichen Finanzhilfe

Bei Fragen zur zusätzlichen Finanzhilfe wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartnerinnen:

RLSB Lüneburg:                                                          Zuständigkeitsbereich 


Ines Müller, E-Mail, 04131 15-2174                           Braunschweig und Hannover

Nicole Vortisch, E-Mail, 04131 15-2676                     Lüneburg

Sina Zwanziger, E-Mail, 04131 15-2023                    Osnabrück