Sicherheit im Technik- und Werkunterricht
Der Unterricht in den Fächern Technik und gestaltendes Werken ist spannend und inspirierend – birgt aber auch Risiken, wenn Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. Unsere Hinweise helfen Ihnen, die richtigen Informationen zu finden, um eine sichere Lernumgebung zu schaffen und Ihre Schülerinnen und Schüler zu begeistern. Erfahren Sie, welche Regeln und Vorschriften gelten, damit Sie das volle Potenzial des Unterrichts nutzen und gleichzeitig für die Sicherheit Ihrer Schülerinnen und Schüler sorgen.
Auf dem Internetportal Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren findet man einen aktuellen Überblick über Rechtsgrundlagen und Erlasse sowie die KMK Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU).
Die Fachseite "Technik / Werken" informiert über...
- Gefährdungen und Maßnahmen
- Unterweisungen
- Betriebsanweisungen
- Gefährdungsbeurteilung: Checklisten
- Links/Quellen
Falls Sie hier nicht fündig werden oder weitere Fragen haben, bietet das Portal „Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren“ Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die für Ihre öffentliche Schule zuständigen Beraterinnen und Berater finden Sie über die Beratersuche. Dafür benötigen Sie einen Schullogin, den Sie von Ihrer Schulleitung erhalten.
Im Schulverwaltungsblatt werden die jeweils neusten Erlasse sowie Ergänzungen und Regelungen veröffentlicht.
Die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) referiert den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln.
Hinweis: Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.
Die hier verlinkte Seite- Erlass „Sicherheit im Unterricht", nennt Hinweise zur Aktualisierung und Anlagen. Neben allgemeinen Hinweisen zur Sicherheit im Unterricht regelt der Erlass die Anwendung der "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) und enthält dazu ergänzenden Bestimmungen.
"Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz." (s. Link). Hier können Sie sich aktuell informieren:
Weiterführende Informationen
- Schulverwaltungsblatt online
- Internetportal Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren
- Rechtsgrundlagen und Erlasse zur RISU
- Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
- Regelungen der Unfallversicherungsträger
- Erlass „Sicherheit im Unterricht"
- Sichere Schule: Informationen der DGUV- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Fachseite Technik)
- Präventionsportal des GUV
- Beratung Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
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