Beförderungsamts einer Lehrkraft im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten
Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten an Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Haupt- und Realschulzweigen an Oberschulen und zusammengefassten Haupt- und Realschulen, einschließlich Konkordatsschulen (16.05.2024)
Der o. g. Erlass regelt das Besetzungsverfahren für die Dienstpostenübertragung des Beförderungsamts einer Lehrerin oder eines Lehrers im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten ab dem Schuljahr 2024/25.
Mit Schreiben des MK vom 16.05.2024 erfolgte eine Neuregelung der Verteilung der Planstellen der BesGr. A 13+Z (derzeit 193 €) für Lehrerinnen und Lehrer im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten.
Diese Neuregelung sieht folgende Staffelung auf der Grundlage der aktuellen SOLL-Stunden-Zahl (vom 15.08.2024) und unter Beachtung der Schulgliederungen (11 – Hauptschule, 12 – Realschule, 40 - Oberschule ab JG 5, 41 - HS-Zweig der OBS ab Sjg. 9, 42 - RS-Zweig der OBS ab Sjg. 9) vor:
bis 500 Sollstunden | 4 Stellen |
501 bis 700 Sollstunden | 5 Stellen |
701 bis 900 Sollstunden | 7 Stellen |
901 bis 1100 Sollstunden | 8 Stellen |
1101 bis 1300 Sollstunden | 9 Stellen |
ab 1301 Sollstunden | 10 Stellen |
Die vier RLSB bekamen auf der Grundlage dieser Eckdaten Beförderungsstellen zugewiesen. Der Umfang dieser Stellen ermöglicht es, die Hauptschulen bzw. Hauptschulzweige sowie neu gegründete Schulen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind in den Regionalen Landesämtern Hannover, Braunschweig und Osnabrück auch die Konkordatsschulen bei den Stellenzuweisungen zu berücksichtigen.
Für das Besetzungsverfahren gilt folgender Terminplan:
Veröffentlichung der Stellen / Internetseite des RLSB
20.02.25
Bewerbungsschluss
20.03.25
Start des Besetzungsverfahrens
31.03.25
Besetzungsziel
01.08.25