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Stammschule

Die Stammschule ist die Schule am gemeldeten Wohnsitz bzw. Winterquartier der Familie, in die das Kind gem. § 63 Abs. 3 NSchG einzuschulen ist.


Folgende Aufgaben obliegen den Stammschulen:

  • Sie führen die Schülerakte.
  • Sie statten die Schülerin/ den Schüler mit den erforderlichen Schulbüchern, weiteren Lernmaterialien und dem Schultagebuch aus.
  • Sie erstellen individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprache/n, geben sie als Bestandteil des Schultagebuchs mit auf die Reise und erstellen ggf. einen Förderplan.
  • Sie füllen das Schultagebuch aus, übergeben es der Schülerin/ dem Schüler und beraten die Eltern vor Beginn der Reisesaison.
  • Sie halten während der Reisezeit Kontakt zu den Familien und den Stützpunktschulen.
  • Sie erstellen die Zeugnisse.