Stammschule
Die Stammschule ist die Schule am gemeldeten Wohnsitz bzw. Winterquartier der Familie, in die das Kind gem. § 63 Abs. 3 NSchG einzuschulen ist.
Folgende Aufgaben obliegen den Stammschulen:
- Sie führen die Schülerakte.
- Sie statten die Schülerin/ den Schüler mit den erforderlichen Schulbüchern, weiteren Lernmaterialien und dem Schultagebuch aus.
- Sie erstellen individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprache/n, geben sie als Bestandteil des Schultagebuchs mit auf die Reise und erstellen ggf. einen Förderplan.
- Sie füllen das Schultagebuch aus, übergeben es der Schülerin/ dem Schüler und beraten die Eltern vor Beginn der Reisesaison.
- Sie halten während der Reisezeit Kontakt zu den Familien und den Stützpunktschulen.
- Sie erstellen die Zeugnisse.