Stammschule
Die Stammschule ist die Schule am gemeldeten Wohnsitz bzw. Winterquartier der Familie, in die das Kind gem. § 63 Abs. 3 NSchG einzuschulen ist.
Folgende Aufgaben obliegen den Stammschulen:
- Sie führen die Schülerakte.
- Sie melden die Schule und die für das reisende Kind zuständige Lehrkraft bei DigLu an.
- Sie statten die Schülerin/ den Schüler mit den erforderlichen Lernmaterialien aus.
- Sie erstellen individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprache/n, hinterlegen sie in DigLu und erstellen ggf. einen Förderplan.
- Sie füllen das Schultagebuch als Bestandteil von DigLu aus und beraten die Eltern vor Beginn der Reisesaison.
- Sie halten während der Reisezeit Kontakt zu den Familien, begleiten die Lernentwicklung und halten ggf. Rücksprache mit den Stützpunktschulen.
- Sie erstellen die Zeugnisse.