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Sonderpädagogische Förderung bei Kindern beruflich Reisender

Die besonderen Lebens- und Lernumstände von Kindern beruflich Reisender erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Stamm- und Stützpunktschule, den Erziehungsberechtigten und den Bereichslehrkräften. Bezogen auf einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ergeben sich erschwerte Lernbedingungen.

In Niedersachsen ist die sonderpädagogische Unterstützung sowie die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) und die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung geregelt.

Die besonderen Lebens- und Lernumstände von Kindern beruflich Reisender erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Stamm- und Stützpunktschule, den Erziehungsberechtigten und den Bereichslehrkräften. Bezogen auf einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ergeben sich erschwerte Lernbedingungen. Vermutet eine Stützpunktschule z.B. einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bespricht sie dies mit der Bereichslehrkraft vor Ort, die den Kontakt zur Bereichslehrkraft der Stammschule aufnimmt. Diese kontaktiert wiederum die Stammschule. In diesem Fall kann z.B. eine Videokonferenz mit der Stützpunktschule, die einen besonderen Förder- bzw. Unterstützungsbedarf vermutet, der Stammschule und den Bereichslehrkräften durchgeführt werden. Eine Einbeziehung der vorherigen bzw. kommenden Stützpunktschule könnte in Betracht gezogen werden. Die Stammschule organisiert das weitere Vorgehen.

In den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB) stehen die Leitungen der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) sowie die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten für Fragen zur sonderpädagogischen Unterstützung und zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung zur Verfügung. Im Rahmen der Fachaufgabe „Kinder beruflich Reisender“ wird das Team der Bereichslehrkräfte durch zwei Förderschullehrerinnen unterstützt, die ihre sonderpädagogische Fachexpertise in den folgenden Bereichen einbringen können:

  • Unterstützung von Stammschulen und Stützpunktschulen bei der Planung und Durchführung der Förderung nach individuellem Lernplan der Schülerin oder des Schülers sowie bei der Abfassung und Sammlung der Lernberichte
  • Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
  • Mitwirkung bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
  • Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern hinsichtlich der Durchführung von Feststellungsverfahren
  • Beratung hinsichtlich der Leistungsbewertung und Zeugnisgestaltung
  • Beratung der Erziehungsberechtigten, vorschulisch und schulbegleitend

Die Entscheidung über angemessene Fördermaßnahmen hat einen weitreichenden Einfluss auf die Bildungsbiografie der Schülerin oder des Schülers. Daher ist Zusammenarbeit zwischen Stamm- und Stützpunktschule, Elternhaus, Bereichslehrkräften und dem zuständigen Unterstützungssystem unerlässlich, um eine mehrperspektivische und multiprofessionelle Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche Lernbiografie erhalten zu können.