Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung
Miteinander statt Nebeneinander
Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung basiert auf dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schule nach §2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Die Schule hat den Auftrag, mit ihren Angeboten zur Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen beizutragen.
Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung trägt mit ihren Angeboten auch dazu bei, Kindern und Jugendlichen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am Schulleben sowie ein erfolgreiches Absolvieren der Schullaufbahn zu ermöglichen. In Ergänzung zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt sie beim Abbau von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen.