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Arbeits- und Sozialverhalten

Hinweise zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Zeugnissen finden Sie in den folgenden Rundverfügungen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung:

Das Arbeits- und Sozialverhalten wird in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bewertet. Sie finden hier einen Link zum Zeugniserlass bzw. die EB-BbS und die entsprechende Rundverfügungen. Beide Rundverfügungen (von 2016 für die allgemeinbildenden Schulen und von 2013 für die Berufsbildenden Schulen) sind inhaltlich weiterhin gültig. Es ist lediglich zu beachten, dass die Bezugserlasse fortgeschrieben bzw. neu veröffentlicht wurden und dass die jetzt die vier RLSB Ansprechpartner sind.

Zur Klarstellung sei nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung durch die Klassenkonferenz nicht jede Lehrkraft das Verhalten in ihrem Fachunterricht bewertet, sondern vielmehr, dass alle Lehrkräfte unter Berücksichtigung aller ihnen bekanntgewordenen Erkenntnisse aus dem schulischen Verhalten sich für eine Stufe entscheiden. Das kann durchaus dazu führen, dass nach entsprechender Diskussion Lehrkräfte in der Abstimmung anders entscheiden, als sie zuvor in die vorbereitenden Listen eingetragen haben.