Schulbesuch und Schulpflicht
Nichtschülerprüfung - Nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses
Sie interessieren sich für den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses im Sekundarbereich I? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.
Für die Prüfung können sich Personen anmelden, die nachträglich einen der folgenden Abschlüsse erwerben möchten:
- Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
Bewerberinnen und Bewerber, die sich einer Prüfung unterziehen wollen, können sich selbst vorbereiten. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei den örtlichen Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen entsprechende Vorbereitungskurse zu belegen.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen hat
oder
sich in einer niedersächsischen Bildungseinrichtung (z.B. Volkshochschule) auf die Prüfung vorbereitet hat
und
den angestrebten, einen entsprechenden oder einen weitergehenden Abschluss noch nicht erworben hat.
Es finden in der Regel zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr statt. Sie können sich hierzu bis zum 01.02. oder 01.08. anmelden. Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie können die Prüfungsfächer nach den Vorgaben für den jeweiligen Abschluss auswählen. Die Auflistung finden Sie im unten verlinkten Anmeldeformular.
Bitte nutzen Sie für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung das ebenfalls unten verlinkte Anmeldeformular. Senden Sie dies ausgefüllt mit den entsprechenden Anlagen an das für Sie zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gern an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung:
Ansprechpersonen für den Haupt-/Realschulabschluss
Tel.: 0551 30985414
Tel.: 0531 484-3264
Anja Glänzer
Tel.: 05531 936911
Gabriele Ortlieb
Tel.: 04131 15-2737
Astrid Övermöhle
Tel.: 0541 77046-223