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Zeugnisse

Zeugnisse geben zum Ende des Schulhalbjahres (jeweils Ende Januar) und zum Ende des Schuljahres (jeweils zu den Sommerferien) einen Überblick über den Lernstand und die Leistungsentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers.

Sie enthalten Noten oder Berichte zu den einzelnen Unterrichtsfächern, die von den jeweils unterrichtenden Lehrkräften festgelegt werden. Hinzu kommen auch Beurteilungen des Arbeits- und des Sozialverhaltens oder sonstige Bemerkungen sowie Entscheidungen über den weiteren schulischen Werdegang (Versetzung, Übergang, Abschluss…); diese letztgenannten Punkte werden von der jeweiligen Klassenkonferenz beschlossen, der neben den unterrichtenden Lehrkräften auch gewählte Eltern- und Schülervertretungen angehören.

Die Zeugnisnoten beruhen auf den im Laufe des Halbjahres bzw. des gesamten Schuljahres gezeigten Leistungen. Eine im ersten Halbjahr erreichte Note wird immer dann unverändert in das Schuljahresendzeugnis übernommen, wenn ein Fach planmäßig nur im ersten Halbjahr unterrichtet worden und diese Tatsache Eltern und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben worden ist; sie ist dann in jeder Beziehung versetzungs- oder abschlussrelevant. Je nach Unterrichtsfach und Jahrgang werden die einzelnen Bewertungen für schriftliche, mündliche oder sonstige fachspezifische Leistungen in unterschiedlichen Gewichtungen zu einer Gesamtnote pädagogisch zusammengefasst. Die einzelnen Gewichtungen werden von der jeweiligen Fachkonferenz einer jeden Schule festgelegt. Zur Verdeutlichung sei darauf hingewiesen, dass nach diesen Anteilen keine einfache Berechnung erfolgt, sondern dass vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände eine umfassende Gesamtnote von der Fachlehrkraft festgesetzt wird.

Nähere Regeln zu Inhalt und Formvorschriften sind im Runderlass des MK vom 03.05.16 (SVBl. S. 303), geändert durch Rd.Erl. vom 08.11.21 (SVBl S. 646), niedergelegt worden.

Für weitere Auskünfte zu diesem Thema steht die jeweils besuchte Schule zur Verfügung.

Hinweis für Schulen und Lehrkräfte

Auch mit Inkrafttreten des neuen Zeugniserlasses vom 03.05.16 sind Ankreuzzeugnisse weiterhin nicht zugelassen, vielmehr sind je nach Jahrgang und Schulform frei gestaltete Berichtszeugnisse oder Lernentwicklungsberichte oder aber Berichtszeugnisse oder Notenzeugnisse nach den Anlagen zum Zeugniserlass möglich.

 

Klarstellend sei darauf verwiesen, dass

  • 5.8.2.1 für alle Le-Schülerinnen und Schüler gilt, die in einer allgemeinbildenden Schule mit Ausnahme der Förderschule unterrichtet werden, sie erhalten den Mittelteil der besuchten Schulform;
  • 5.8.2.2 nur für den auslaufenden Primarbereich der Förderschule im Schwerpunkt Lernen gilt und
  • 5.8.2.3 bis 5.8.2.5 für die Förderschule im Schwerpunkt Lernen gilt.

Und soweit Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen eine andere Förderschule besuchen, werden ihre Zeugnisse nach 5.8.1 ausgefertigt, also nach der Schulform, nach deren Kerncurriculum sie unterrichtet wurden.

 

Darüber hinaus hat das Nds. Kultusministerium ergänzend zu Ziffer 6.7 folgende Formulierung am Ende des 4. Jahrgangs vorgeschlagen: „XYZ besucht auf Beschluss der Klassenkonferenz im Schuljahr 20xx/20yy (Folgejahr) den Schuljahrgang 5“ bzw. alternativ „XYZ wiederholt auf Beschluss der Klassenkonferenz im Schuljahr 20xx/20yy (Folgejahr) den Schuljahrgang 4.“