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In Schule arbeiten

Schwerbehindertenvertretung

"Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit
genommen werden kann."

Richard von Weizsäcker

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten an Schulen. Im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson geführt. Die Aufgaben und Rechte sind im § 178 SGB IX geregelt.

Es sind folgende Stufenvertretungen vorgesehen:

  • Örtliche Vertrauenspersonen    
  • die Bezirksvertrauenspersonen auf der Ebene der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
  • die Hauptvertrauensperson im Niedersächsischen Kultusministerium             

Die jeweiligen Ansprechpersonen für die schwerbehinderten Lehrkräfte der einzelnen Ebenen finden Sie hier.

Die Informationen unter Feststellung der Schwerbehinderung und Antragstellung helfen Ihnen bei Fragen zur Antragstellung wie beispielsweise "Was bedeutet GdB? Wo bekomme ich ein Antragsformular? Wohin schicke ich den Antrag?"

Nachteilsausgleiche sind keine Vergünstigungen, sondern Rechte und Hilfen, die Nachteile aufgrund einer Behinderung ausgleichen sollen. Ziel der Nachteilsausgleiche ist die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben. Sie sind im SGB IX sowie in Verordnungen und Erlassen geregelt. 

Die Merkblätter und Broschüren ermöglichen Einsichtnahme in wichtige Regelungen. Wir bieten Sie Ihnen hier zum Herunterladen an.

Ebenso helfen Links zu interessanten Internetseiten mit nützlichen Informationen zum Thema. Dort können Sie auch Erlasse und Verordnungen finden.