In Schule arbeiten
Gleichstellungsbeauftragte
Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften, z.B.:
- Grundsätzliche Ausschreibung von Stellen, in denen ein Geschlecht unterrepräsentiert ist (§ 11)
- Möglichkeit zur erneuten Stellenausschreibung, wenn keine Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts vorliegen (§ 11, 2)
- Erstellung von Gleichstellungsplänen (§ 15)
- Paritätische Besetzung aller Gremien (§ 8)
- Vorrangige Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern keine schwerwiegenden persönlichen Gründe bei der Person des anderen Geschlechts vorliegen (§ 13, 5)
Beschäftigte können sich bei Gleichstellungsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.
Die Gleichstellungsbeauftragten werden bei Konfliktlösungen beteiligt, z.B. im Falle von
- Teilzeitbeschäftigung
- Versetzung / Abordnung
- Frühpensionierung
- Diskriminierung / sexueller Belästigung
Die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten mit unterschiedlichen Gruppierungen zusammen:
- Gleichstellungsbeauftragten in den Schulen / Gleichstellungsbeauftragten in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung / Gleichstellungsbeauftragten des Kultusministeriums / kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
- Personalvertretungen / Schwerbehindertenvertretungen
- Schulleitungen
- Dezernentinnen und Dezernenten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
- Regionale Lehrerfortbildung
- Arbeitskreisen in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (Sucht / Sicherheit und Gesundheit ...)
- Interessenverbänden
Die Gleichstellungsbeauftragten können Maßnahmen vorschlagen, die die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Außerdem können sie sich zu fachlichen Fragen äußern, die sich mit Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigen.
Gleichstellungsbeauftragte in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung
Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten
Frauke Sandvoß ist zuständig für Grund-, Haupt- und Real-, Förder- und Oberschulen sowie die zugehörigen Studienseminare.
Tel.: 0531 484-3208
Fax: 0531 484-3216
[email protected]
Susanne Schlüter ist zuständig für Gesamtschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen sowie die zugehörigen Studienseminare
Tel.: 0531 484-3227
Fax: 0531 484 3216
[email protected]
Sie finden die Gleichstellungsbeauftragten unter folgender Adresse:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
Kurt-Schumacher-Straße 21
38102 Braunschweig
Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten
Simone Mensching-Lathwesen ist zuständig für Grund-, Ober-, Haupt- ,Real-und Förderschulen, Studienseminare GHRS und Förderschulen
Tel.: 0511 106-2483
Fax: 0511 106-992483
[email protected]
Annette Schroer ist zuständig für Gesamtschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen sowie die zugehörigen Studienseminare
Tel.: 0511 106-2588
Fax: 0511 106-992588
[email protected]
Sie finden die Gleichstellungsbeauftragten unter folgender Adresse:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
► Gleichstellungsplan RLSB Hannover
Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten
Gisela Schäfer ist zuständig für Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und Förderschulen sowie die zugehörigen Studienseminare
Tel.: 04131 15-2944
Fax: 04131 15-452944
[email protected]
Ute Fricke-Band ist zuständig für Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen sowie die zugehörigen Studienseminare
Tel.: 04131 15-2799
Fax: 04131 15-452944
[email protected]
Sie finden die Gleichstellungsbeauftragten unter folgender Adresse:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Zimmer 4.253 (Frau Schäfer) und Zimmer 4.252 (Frau Fricke-Band)
Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten
Sylke Nerlich ist zuständig für Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen sowie die zugehörigen Studienseminare
Tel.: 0541 77046-222
Fax: 0541 770468-222
[email protected]
Petra Köhler-Pastoor ist zuständig für Gesamtschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen sowie die zugehörigen Studienseminare
Tel.: 0541 77046-315
Fax: 0541 77046-8315
[email protected]
Sie finden die Gleichstellungsbeauftragten unter folgender Adresse:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Zimmer: 313
Gleichstellungsbeauftragte in den Schulen
Gleichstellungsbeauftragte in öffentlichen Schulen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Gleichstellungsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung.
Nach § 19 NGG müssen alle Schulen, die mehr als 50 Beschäftigte haben, eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Vertreterin bestellen. Kleinere Schulen können auch gemeinsam mit anderen Schulen eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
Hat eine Schule keine Gleichstellungsbeauftragte, so werden die Aufgaben und Befugnisse durch die Gleichstellungsbeauftragten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung wahrgenommen
Die formalen Beteiligungen der Gleichstellungsbeauftragten sind den jeweilig übertragenen dienstrechtlichen Befugnissen der Schulen angepasst.