In Schule arbeiten
Personalräte
Das niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) legt in § 95 fest, dass in Schulen ein Schulpersonalrat gebildet wird. Dieser nimmt die entsprechenden Aufgaben sowie die Beteiligungsrechte der Personalvertretung für die Beschäftigten der jeweiligen Schule wahr.
Spezielle Regelungen zur Beteiligung der Schulpersonalvertretungen, die von den allgemeinen Beteiligungsrechten der Personalräte - wie Mitbestimmung oder Benehmensherstellung - abweichen, werden in § 101 NPersVG aufgeführt.
Neben den Schulpersonalräten wird bei jedem der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung ein Schulbezirkspersonalrat als so genannte Stufenvertretung mit der Zuständigkeit für den jeweiligen Bezirk des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung gebildet .
Nachfolgend werden diese Personalvertretungen vorgestellt: Aufgaben, Organisation und Mitglieder.
Schulbezirkspersonalräte
Neben der Bearbeitung von Personalmaßnahmen ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen eine der wichtigsten Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte.
Dieser Schwerpunkt der Arbeit ergibt sich aus § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, in dem "Allgemeine Aufgaben des Personalrates" niedergelegt sind:
Der Personalrat hat u.a. (kurze Zusammenfassung des Gesetzestextes)
- dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden;
- darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen…. eingehalten werden;
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Der Schulbezirkspersonalrat (SBPR) Braunschweig besteht aus 25 Personen. Der SBPR ist der Ansprechpartner bei Fragen und Schwierigkeiten. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Landesbediensteten im Schuldienst.
Dabei sind die folgenden Bereiche besonders wichtig:
- Einstellungen
- Versetzungen und Abordnungen
- Schwierigkeiten in der Probezeit und bei der Verbeamtung auf Lebenszeit
- Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
- Führung der Personalakten (Eintragungen, Einsicht...)
- Hilfe in Konfliktfällen
- Beratung von Schulpersonalräten
- Fortbildung
- Mutterschutz, Stillzeiten
- Elternzeit
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Suchtprävention
- Diese Aufzählung ist natürlich nicht vollständig. Sie können anrufen, auch wenn ein Problem gar nicht so schwerwiegend erscheint. Oft hilft ein Gespräch mit dem Schulbezirkspersonalrat, eine Situation klarer zu sehen und eine eigene Entscheidung zu finden.
Organisation und Erreichbarkeit
Das Büro im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig ist in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 14.30 Uhr besetzt.
Adresse:
Kurt-Schumacher-Straße 21
38102 Braunschweig
Telefon (05 31) 4 84 – 38 24
Fax: (05 31) 4 84 – 37 95
E-Mail: [email protected]
Der SBPR Hannover besteht aus 25 Mitgliedern, die Sie der Übersicht, die über das Schullogin eingesehen werden kann, entnehmen können.
Alle Personalmaßnahmen, die laut Gesetz der Mitbestimmung unterliegen, werden dem SBPR vorgelegt. Eine mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahme kann erst dann umgesetzt werden, wenn die Zustimmung des Personalrates vorliegt. Darüber hinaus ist der SBPR Ansprechpartner für alle dienstrechtlichen Fragen. Der SBPR kann von allen Landesbediensteten in Schule beratend hinzugezogen werden.
Erreichbarkeit und Organisation
Der SBPR Hannover ist im Behördenhaus in der Mailänderstr. 2, 30539 Hannover erreichbar. Im Behördenhaus kann man sich im Raum D 408 bei Frau Meyer melden. Es wird jedoch um eine Terminvereinbarung per Telefon oder Mail gebeten.
Telefon: (0511) 106-2295 und 106-2297
Fax (0511) 106-99-2869
E-Mail an SBPR-Mitglieder: [email protected]
Die Postanschrift lautet:
Postfach 11 01 22, 30856 Laatzen Isabel Rojas Castaneda (Vorsitzende)
0511 106-2296
Isabel Rojas Castaneda (Vorsitzende) | 0511 106-2296 |
Sebastian Freudenberger (1. Stellvertretender Vorsitzender) | 0511 106-2298 |
Ewa Kucmann (2. Stellvertretende Vorsitzende) | 0511 106-2280 |
Katharina Voge (3. Stellvertretende Vorsitzende) | 0511 106-2299 |
Peter Lilje (4. Stellvertretender Vorsitzender) | 0511 106-2297 |
Wiebke Schulze (5. Stellvertretende Vorsitzende) | 0511 106-2297 |
Die Mitglieder des Schulbezirkspersonalrates und die Mitarbeiterin, Frau Meyer (Telefondurchwahl 106-2295), sind täglich ab 09.00 Uhr telefonisch erreichbar. Die persönlichen (telefonischen) Sprechzeiten, zu denen die einzelnen Mitglieder am besten zu erreichen sind, entnehmen Sie der Mitgliederübersicht, die im Bereich des Schullogins hinterlegt ist. Ebenfalls hinterlegt ist eine Übersicht der Zuständigkeiten. Wir vermitteln Sie aber auch gerne an die zuständigen Personen.
► SBPR Mitglieder
► Übersicht der Arbeitsgruppen SBPR Hannover
Informationen zum Schulbezirkspersonalrat Lüneburg finden Sie auf folgender Seite:
Informationen zum Schulbezirkspersonalrat Osnabrück finden Sie auf folgender Seite:
Bezirkspersonalräte
An jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gibt es einen Bezirkspersonalrat (BPR). Diese vier BPR vertreten die Interessen aller ausbildenden Lehrkräfte, der Verwaltungskräfte und der Leitungen der Studienseminare.
Sie sind unter anderem in der Mitbestimmung bei Personalentscheidungen wie beispielsweise Beauftragungen von Leitungen von fachdidaktischen und pädagogischen Seminaren und Fachleitungen sowie der Einstellung von Verwaltungskräften.
Alle Beschäftigten an den Studienseminaren können sich an den BPR wenden, wenn es um Probleme bzgl. ihrer Tätigkeiten an den Studienseminaren geht.
Darüber hinaus sind die BPR bei den RLSB im Nichteinigungsverfahren zuständig für die Belange der Beschäftigten in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Jeder BPR besteht aus sieben Personen.