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In Schule arbeiten

Personalräte

Das niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) legt in § 95 fest, dass in Schulen ein Schulpersonalrat gebildet wird. Dieser nimmt die entsprechenden Aufgaben sowie die Beteiligungsrechte der Personalvertretung für die Beschäftigten der jeweiligen Schule wahr.

Spezielle Regelungen zur Beteiligung der Schulpersonalvertretungen, die von den allgemeinen Beteiligungsrechten der Personalräte - wie Mitbestimmung oder Benehmensherstellung - abweichen, werden in § 101 NPersVG aufgeführt. 

Neben den Schulpersonalräten wird bei jedem der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung ein Schulbezirkspersonalrat als so genannte Stufenvertretung mit der Zuständigkeit für den jeweiligen Bezirk des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung gebildet .

Nachfolgend werden diese Personalvertretungen vorgestellt: Aufgaben, Organisation und Mitglieder.

Bezirkspersonalräte

An jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gibt es einen Bezirkspersonalrat (BPR). Diese vier BPR vertreten die Interessen aller ausbildenden Lehrkräfte, der Verwaltungskräfte und der Leitungen der Studienseminare.

Sie sind unter anderem in der Mitbestimmung bei Personalentscheidungen wie beispielsweise Beauftragungen von Leitungen von fachdidaktischen und pädagogischen Seminaren und Fachleitungen sowie der Einstellung von Verwaltungskräften.

Alle Beschäftigten an den Studienseminaren können sich an den BPR wenden, wenn es um Probleme bzgl. ihrer Tätigkeiten an den Studienseminaren geht.

Darüber hinaus sind die BPR bei den RLSB im Nichteinigungsverfahren zuständig für die Belange der Beschäftigten in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.

Jeder BPR besteht aus sieben Personen.

Vorsitzende

Andrea Bobke

Tel.: 0531 484-3602

[email protected]

Vorsitzender

Helmut Strack

Tel.: 0511 106-2151

[email protected]

Vorsitzender

Wilfried Bachmann

Tel.: 04131 15-2388

[email protected]

Vorsitzende

Heike Helene Brauer

Tel.: 0541 77046-509

[email protected]

Schulbezirkspersonalräte

Neben der Bearbeitung von Personalmaßnahmen ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen eine der wichtigsten Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte.
Dieser Schwerpunkt der Arbeit ergibt sich aus § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, in dem "Allgemeine Aufgaben des Personalrates" niedergelegt sind:

Der Personalrat hat u.a. (kurze Zusammenfassung des Gesetzestextes)

  1. dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden;
  2. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen…. eingehalten werden;
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Der Schulbezirkspersonalrat (SBPR) Braunschweig besteht aus 25 Personen. Der SBPR ist der Ansprechpartner bei Fragen und Schwierigkeiten. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Landesbediensteten im Schuldienst.

Dabei sind die folgenden Bereiche besonders wichtig:

  • Einstellungen
  • Versetzungen und Abordnungen
  • Schwierigkeiten in der Probezeit und bei der Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
  • Führung der Personalakten (Eintragungen, Einsicht...)
  • Hilfe in Konfliktfällen
  • Beratung von Schulpersonalräten
  • Fortbildung
  • Mutterschutz, Stillzeiten
  • Elternzeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Suchtprävention
  • Diese Aufzählung ist natürlich nicht vollständig. Sie können anrufen, auch wenn ein Problem gar nicht so schwerwiegend erscheint. Oft hilft ein Gespräch mit dem Schulbezirkspersonalrat, eine Situation klarer zu sehen und eine eigene Entscheidung zu finden.

Organisation und Erreichbarkeit

Das Büro im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig ist in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 14.30 Uhr besetzt.

Adresse:

Kurt-Schumacher-Straße 21
38102 Braunschweig

Telefon (05 31) 4 84 – 38 24
Fax: (05 31) 4 84 – 37 95

E-Mail: [email protected]

Der SBPR Hannover besteht aus 25 Mitgliedern, die Sie der Übersicht, die über das Schullogin eingesehen werden kann, entnehmen können.

Alle Personalmaßnahmen, die laut Gesetz der Mitbestimmung unterliegen, werden dem SBPR vorgelegt. Eine mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahme kann erst dann umgesetzt werden, wenn die Zustimmung des Personalrates vorliegt. Darüber hinaus ist der SBPR Ansprechpartner für alle dienstrechtlichen Fragen. Der SBPR kann von allen Landesbediensteten in Schule beratend hinzugezogen werden.

Erreichbarkeit und Organisation

Der SBPR Hannover ist im Behördenhaus in der Mailänderstr. 2, 30539 Hannover erreichbar. Im Behördenhaus kann man sich im Raum D 408 bei Frau Meyer melden. Es wird jedoch um eine Terminvereinbarung per Telefon oder Mail gebeten.

Telefon: (0511) 106-2295 und 106-2297

Fax (0511) 106-99-2869

E-Mail an SBPR-Mitglieder: [email protected]

Die Postanschrift lautet:

Postfach 11 01 22, 30856 Laatzen Isabel Rojas Castaneda (Vorsitzende)
0511 106-2296

Isabel Rojas Castaneda (Vorsitzende) 0511 106-2296
Sebastian Freudenberger (1. Stellvertretender Vorsitzender) 0511 106-2298
Ewa Kucmann (2. Stellvertretende Vorsitzende) 0511 106-2280
Katharina Voge  (3. Stellvertretende Vorsitzende) 0511 106-2299
Peter Lilje (4. Stellvertretender Vorsitzender) 0511 106-2297
Wiebke Schulze (5. Stellvertretende Vorsitzende) 0511 106-2297

Die Mitglieder des Schulbezirkspersonalrates und die Mitarbeiterin, Frau Meyer (Telefondurchwahl 106-2295), sind täglich ab 09.00 Uhr telefonisch erreichbar. Die persönlichen (telefonischen) Sprechzeiten, zu denen die einzelnen Mitglieder am besten zu erreichen sind, entnehmen Sie der Mitgliederübersicht, die im Bereich des Schullogins hinterlegt ist. Ebenfalls hinterlegt ist eine Übersicht der Zuständigkeiten. Wir vermitteln Sie aber auch gerne an die zuständigen Personen.

SBPR Mitglieder Januar 2021
Übersicht der Arbeitsgruppen SBPR Hannover 2021

Seit Mai 2020 ist der Schulbezirkspersonalrat offiziell im Amt.

Insgesamt 25 Mitglieder verteilen sich auf 14 Ausschüsse und 5 Arbeitsgruppen.

Der Schulbezirkspersonalrat sorgt dafür, dass die Schulen und die dortigen örtlichen Personalräte sich auf seine Unterstützung bei der Wahrnehmung personalrechtlicher Interessen verlassen können.

Die Mitglieder des Schulbezirkspersonalrats (SBPR) tagen regelmäßig ganztägig dienstags und mittwochs in den Räumen des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg. An diesen Tagen werden u. a. die anstehenden Personalmaßnahmen beraten und gegebenenfalls im Plenum entschieden.

 

Organisation und Aufgaben

Von Montag bis Donnerstag stellen die Mitglieder des Vorstands die Kontinuität der Arbeit des SBPR durch ihre Anwesenheit in Lüneburg sicher. Häufig sind auch andere SBPR-Mitglieder in der Behörde, um z. B. an Einstellungs- oder anderen dienstlichen Gesprächen und Sitzungen teilzunehmen.

Da an den Sitzungstagen nicht immer Zeit für die zahlreichen brieflichen oder telefonischen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen ist, findet ein großer Teil der Personalratsarbeit außerhalb der Behörde statt. Zur Teilnahme an Einstellungs- und anderen Dienstgesprächen sowie an Personalversammlungen sind die Mitglieder des SBPR auch in den entsprechenden Schulen tätig.

Die Mitglieder des SBPR arbeiten jeweils in einem Regional- oder Dezernatsausschuss. In dieser Funktion beraten sie die Mitglieder der Schulpersonalräte  und Kolleginnen und Kollegen an den Schulen.

Für die Bearbeitung bestimmter Aufgaben hat der SBPR fünf Arbeitsgruppen gebildet, denen sich seine Mitglieder zugeordnet haben. Es sind die Arbeitsgruppen: Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einstellungen, Auswahlverfahren, Digitalisierung sowie Versetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Ausschüsse und Arbeitsgruppen.

Kontaktdaten

Schulbezirkspersonalrat beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Vorstand:

Sabine Nippert
[email protected]
Tel.: 04131 15-2417

Rebecca Brinkmann
[email protected]
Tel.: 04131 15-2970

Detlef Duwe
[email protected]
Tel.: 04131 15-2403

Karina Krell
[email protected]
Tel.: 04131 15-2361

Beate Lendzian
[email protected]
Tel.: 04131 15-2407

Sekretariat

Telefonische Erreichbarkeit von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Alexander Pilarski
[email protected]
Tel.: 04131 15-2428
Fax: 04131 15-452995

Linda Sperling
[email protected]
Tel.: 04131 15-2022

Darja Ekrot
[email protected]
Tel.: 04131 15-2239

 

Arbeitsgruppen

Der Schulbezirkspersonalrat hat verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, in denen zusätzliche Aufgabenschwerpunkte von den Mitgliedern wahrgenommen werden, die über reine Fachgruppenarbeit oder individuelle Beratertätigkeit hinausgehen.

Regionale Personalplanung und Personalbetreuung im Dezernat 2 (FöS, GS, HS, RS, OB)

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg als großflächige Verwaltungseinheit erfordert regionale Aufteilungen auf der Grundlage der regionalen Anbindung der SBPR-Mitglieder. In dieser AG werden insbesondere Abordnungen, Versetzungen und Feuerwehrverträge innerhalb der Region besprochen und für eine zügige Plenumsentscheidung vorbereitet.

IuK (Informations- und Kommunikationstechnologien)

Diese AG ist zuständig für alle Fragen des schulischen Datenschutzes, die sich aus der Anwendung der mittlerweile überall verbreiteten elektronischen Kommunikation bzw. dem Einsatz von Datenverarbeitungssystemen ergeben. Darüber hinaus berät die AG Kolleginnen und Kollegen, wenn diese sich über die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts beklagen. Dazu gehört u. a. die Nichtbeachtung der privaten Verfügungsgewalt über persönliche Informationen (Unterrichtsfächer und -einsatz; Krankheitstage etc.) und deren Weitergabe z.B. an Eltern.

Versetzungen, Ländertausch, Bezirkstausch, Außenstellentausch

Die Mitglieder der AG Versetzung beschäftigen sich mit allen Fällen von Versetzungen aller Schulformen auf Länder- und Bezirksebene sowie mit Versetzungen zwischen den Außenstellen. Die Versetzungen innerhalb einer Außenstelle werden nicht von dieser AG behandelt, sondern von den Mitgliedern der Regional-AGen (s.o.). Die Versetzungen zwischen den berufsbildenden Schulen werden von der FG BBS selbstständig verhandelt, die Versetzungen zwischen den Gymnasien innerhalb des Bezirkes ebenfalls.

Die AG Versetzung verhandelt mit den Planungsdezernenten jeden einzelnen Versetzungswunsch von Kolleginnen und Kollegen und setzt sich mit Nachdruck für deren Belange ein. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, eine Kopie des Versetzungsantrages der AG Versetzung zuzusenden.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Diese AG ist u.a. zuständig für alle Fragen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge. Die Mitglieder nehmen regelmäßig an den Dienstbesprechungen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement des Regionalen Landesamtes Für Schule und Bildung Lüneburg und den Arbeitsschutzsitzungen teil und vertreten dort die Interessen des Personals.

Weiterhin arbeiten die SBPR- Mitglieder in dieser AG in Zusammenarbeit mit dem SHPR und den SBPRs der anderen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung an den Umsetzungen der gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz) im Schulbereich. Auch gilt es die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte zur Arbeitssicherheit und der Suchtbeauftragten zu optimieren und Konzepte für die Akzeptanz von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in den Schulen weiter zu entwickeln.

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Die AG Fortbildung überprüft die von der Dienststelle festgelegte Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen und verhandelt mit der Dienststelle strittige Auswahlentscheidungen. Sie berät Kolleginnen und Kollegen bei Bewerbungen für Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem vertreten die Mitglieder der AG den SBPR in den Koordinierungssitzungen der Fortbildungsregionen.

Ausschüsse und Arbeitsgruppen SBPR Lüneburg