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Personalräte

Schulbezirkspersonalrat Lüneburg

Neben der Bearbeitung von Personalmaßnahmen ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen eine der wichtigsten Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte.
Dieser Schwerpunkt der Arbeit ergibt sich aus § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, in dem "Allgemeine Aufgaben des Personalrates" niedergelegt sind:

Der Personalrat hat u.a. (kurze Zusammenfassung des Gesetzestextes)

  1. dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden;
  2. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen…. eingehalten werden;
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Seit Mai 2020 ist der Schulbezirkspersonalrat offiziell im Amt.

Insgesamt 25 Mitglieder verteilen sich auf 14 Ausschüsse und 5 Arbeitsgruppen.

Der Schulbezirkspersonalrat sorgt dafür, dass die Schulen und die dortigen örtlichen Personalräte sich auf seine Unterstützung bei der Wahrnehmung personalrechtlicher Interessen verlassen können.

Die Mitglieder des Schulbezirkspersonalrats (SBPR) tagen regelmäßig ganztägig dienstags und mittwochs in den Räumen des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg. An diesen Tagen werden u. a. die anstehenden Personalmaßnahmen beraten und gegebenenfalls im Plenum entschieden.

 

Organisation und Aufgaben

Von Montag bis Donnerstag stellen die Mitglieder des Vorstands die Kontinuität der Arbeit des SBPR durch ihre Anwesenheit in Lüneburg sicher. Häufig sind auch andere SBPR-Mitglieder in der Behörde, um z. B. an Einstellungs- oder anderen dienstlichen Gesprächen und Sitzungen teilzunehmen.

Da an den Sitzungstagen nicht immer Zeit für die zahlreichen brieflichen oder telefonischen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen ist, findet ein großer Teil der Personalratsarbeit außerhalb der Behörde statt. Zur Teilnahme an Einstellungs- und anderen Dienstgesprächen sowie an Personalversammlungen sind die Mitglieder des SBPR auch in den entsprechenden Schulen tätig.

Die Mitglieder des SBPR arbeiten jeweils in einem Regional- oder Dezernatsausschuss. In dieser Funktion beraten sie die Mitglieder der Schulpersonalräte  und Kolleginnen und Kollegen an den Schulen.

Für die Bearbeitung bestimmter Aufgaben hat der SBPR fünf Arbeitsgruppen gebildet, denen sich seine Mitglieder zugeordnet haben. Es sind die Arbeitsgruppen: Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einstellungen, Auswahlverfahren, Digitalisierung sowie Versetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Ausschüsse und Arbeitsgruppen.

Kontaktdaten

Schulbezirkspersonalrat beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Vorstand

Sabine Nippert
[email protected]
Tel.: 04131 15-2417

Rebecca Brinkmann
[email protected]
Tel.: 04131 15-2970

Detlef Duwe
[email protected]
Tel.: 04131 15-2403

Karina Krell
[email protected]
Tel.: 04131 15-2361

Beate Lendzian
[email protected]
Tel.: 04131 15-2407

Sekretariat

Alexander Pilarski
[email protected]
Tel.: 04131 15-2428
Fax: 04131 15-452995

Darja Ekrot
[email protected]
Tel.: 04131 15-2239

Arbeitsgruppen

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg als großflächige Verwaltungseinheit erfordert regionale Aufteilungen auf der Grundlage der regionalen Anbindung der SBPR-Mitglieder. In dieser AG werden insbesondere Abordnungen, Versetzungen und Feuerwehrverträge innerhalb der Region besprochen und für eine zügige Plenumsentscheidung vorbereitet.

Diese AG ist zuständig für alle Fragen des schulischen Datenschutzes, die sich aus der Anwendung der mittlerweile überall verbreiteten elektronischen Kommunikation bzw. dem Einsatz von Datenverarbeitungssystemen ergeben. Darüber hinaus berät die AG Kolleginnen und Kollegen, wenn diese sich über die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts beklagen. Dazu gehört u. a. die Nichtbeachtung der privaten Verfügungsgewalt über persönliche Informationen (Unterrichtsfächer und -einsatz; Krankheitstage etc.) und deren Weitergabe z.B. an Eltern.

Die Mitglieder der AG Versetzung beschäftigen sich mit allen Fällen von Versetzungen aller Schulformen auf Länder- und Bezirksebene sowie mit Versetzungen zwischen den Außenstellen. Die Versetzungen innerhalb einer Außenstelle werden nicht von dieser AG behandelt, sondern von den Mitgliedern der Regional-AGen (s.o.). Die Versetzungen zwischen den berufsbildenden Schulen werden von der FG BBS selbstständig verhandelt, die Versetzungen zwischen den Gymnasien innerhalb des Bezirkes ebenfalls.

Die AG Versetzung verhandelt mit den Planungsdezernenten jeden einzelnen Versetzungswunsch von Kolleginnen und Kollegen und setzt sich mit Nachdruck für deren Belange ein. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, eine Kopie des Versetzungsantrages der AG Versetzung zuzusenden.

Diese AG ist u.a. zuständig für alle Fragen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge. Die Mitglieder nehmen regelmäßig an den Dienstbesprechungen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement des Regionalen Landesamtes Für Schule und Bildung Lüneburg und den Arbeitsschutzsitzungen teil und vertreten dort die Interessen des Personals.

Weiterhin arbeiten die SBPR- Mitglieder in dieser AG in Zusammenarbeit mit dem SHPR und den SBPRs der anderen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung an den Umsetzungen der gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz) im Schulbereich. Auch gilt es die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte zur Arbeitssicherheit und der Suchtbeauftragten zu optimieren und Konzepte für die Akzeptanz von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in den Schulen weiter zu entwickeln.

Die AG Fortbildung überprüft die von der Dienststelle festgelegte Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen und verhandelt mit der Dienststelle strittige Auswahlentscheidungen. Sie berät Kolleginnen und Kollegen bei Bewerbungen für Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem vertreten die Mitglieder der AG den SBPR in den Koordinierungssitzungen der Fortbildungsregionen.