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Personalräte

Schulbezirkspersonalrat Braunschweig

Neben der Bearbeitung von Personalmaßnahmen ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen eine der wichtigsten Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte.
Dieser Schwerpunkt der Arbeit ergibt sich aus § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, in dem "Allgemeine Aufgaben des Personalrates" niedergelegt sind:

Der Personalrat hat u.a. (kurze Zusammenfassung des Gesetzestextes)

  1. dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden;
  2. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen…. eingehalten werden;
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Der Schulbezirkspersonalrat (SBPR) Braunschweig besteht aus 25 Personen. Der SBPR ist der Ansprechpartner bei Fragen und Schwierigkeiten. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Landesbediensteten im Schuldienst.

Dabei sind die folgenden Bereiche besonders wichtig:

  • Einstellungen
  • Versetzungen und Abordnungen
  • Schwierigkeiten in der Probezeit und bei der Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
  • Führung der Personalakten (Eintragungen, Einsicht...)
  • Hilfe in Konfliktfällen
  • Beratung von Schulpersonalräten
  • Fortbildung
  • Mutterschutz, Stillzeiten
  • Elternzeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Suchtprävention
  • Diese Aufzählung ist natürlich nicht vollständig. Sie können anrufen, auch wenn ein Problem gar nicht so schwerwiegend erscheint. Oft hilft ein Gespräch mit dem Schulbezirkspersonalrat, eine Situation klarer zu sehen und eine eigene Entscheidung zu finden.