Frühkindliche Bildung
Sprachbildung und Sprachförderung
Mit der gesetzlichen Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die „Entwicklung der sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags (alltagsintegriert) zu unterstützen“.
Spätestens mit Beginn des letzten Kindergartenjahres ist für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die Sprachkompetenz zu erfassen und ein Entwicklungsgespräch darüber mit den Erziehungsberechtigten zu führen sowie bei festgestellten besonderen Sprachförderbedarfen eine individuelle und differenzierte Förderung auf Grundlage des pädagogischen Konzepts durch die pädagogischen Fachkräfte vorzunehmen. Ein weiteres Entwicklungsgespräch hat zum Ende des Kindergartenjahres vor der Einschulung mit den Erziehungsberechtigten und nach Möglichkeit unter Beteiligung der aufnehmenden Grundschule stattzufinden.
Initiativen und Maßnahmen des Landes
Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land pro Kindergartenjahr über die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung gemäß § 31 NKiTaG 32,5 Millionen € zur Verfügung.
Auf Basis eines zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen Trägern von Tageseinrichtungen seines Zuständigkeitsbereiches gemeinsam vereinbarten „Regionalen Sprachförderkonzeptes“ kann über die besondere Finanzhilfe zusätzliches pädagogisches Fachpersonal eingestellt bzw. die Verfügungs- und Leitungszeiten vorhandener Fachkräfte aufgestockt werden. Daneben können die Mittel auch für die Qualifizierung von Kräften in Kindertageseinrichtungen sowie für Fachberatung verwendet werden. Die besondere Finanzhilfe wird auf Antrag des örtlichen Trägers jeweils für ein Kindergartenjahr gewährt, steht aber grundsätzlich dauerhaft zur Verfügung.
Das „Regionale Sprachförderkonzept“ hat die Handlungsempfehlungen des Kultusministeriums zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder zu Sprachbildung und Sprachförderung zu berücksichtigen (vgl. § 23 Abs. 1 S. 2 DVO-NKiTaG). Zur Orientierung steht ein Leitfaden zur Verfügung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur besonderen Finanzhilfe sind unter nachstehendem Link erhältlich:
Niedersächsisches Bildungsportal: Besondere Finanzhilfe zur Sprachförderung
Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen weiterhin im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Die Förderung der Kinder, bei denen die Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung einen besonderen Sprachförderbedarf feststellt und die keinen Kindertageseinrichtung besuchen, erfolgt auch zukünftig durch Grundschullehrkräfte.
Weitere Informationen sind unter nachfolgendem externen Link erhältlich:
Initiativen und Maßnahmen des Bundes
Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen weiterhin im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Die Förderung der Kinder, bei denen die Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung einen besonderen Sprachförderbedarf feststellt und die keinen Kindertageseinrichtung besuchen, erfolgt auch zukünftig durch Grundschullehrkräfte.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden externen Link:
Das Bundesprogramm „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS 2013 - 2019) war eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Sprachbildung und Sprachförderung in Kitas und Schulen. Mit Fortbildungen und Materialien wurden Fach- und Lehrkräfte dabei unterstützt, Konzepte zur Sprachbildung in ihren Institutionen zu verankern. Begleitende Forschungsprojekte untersuchten die Wirksamkeit der Konzepte.
Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis zum 30.06.2023 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. Mit dem Programm werden bundesweit rund 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung gefördert. In Niedersachsen werden ca. 56 Fachberatungen und ca. 684 Fachkraftstellen in 677 Sprach-Kitas über das Programm gefördert.
Die im Bundesprogramm entwickelten Materialien und Anregungen für die Kita-Praxis stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://www.fruehe-chancen.de/themen/sprachliche-bildung/bundesprogramm-sprach-kitas/material-aus-dem-bundesprogramm#c5016