Frühkindliche Bildung
Sprachbildung und Sprachförderung
Mit der gesetzlichen Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die „Entwicklung der sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags (alltagsintegriert) zu unterstützen“.
Spätestens mit Beginn des letzten Kindergartenjahres ist für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die Sprachkompetenz zu erfassen und ein Entwicklungsgespräch darüber mit den Erziehungsberechtigten zu führen sowie bei festgestellten besonderen Sprachförderbedarfen eine individuelle und differenzierte Förderung auf Grundlage des pädagogischen Konzepts durch die pädagogischen Fachkräfte vorzunehmen. Ein weiteres Entwicklungsgespräch hat zum Ende des Kindergartenjahres vor der Einschulung mit den Erziehungsberechtigten und nach Möglichkeit unter Beteiligung der aufnehmenden Grundschule stattzufinden.
Initiativen und Maßnahmen des Landes
Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land pro Kindergartenjahr über die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung gemäß § 31 NKiTaG 32,5 Millionen € zur Verfügung.
Auf Basis eines zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen Trägern von Tageseinrichtungen seines Zuständigkeitsbereiches gemeinsam vereinbarten „Regionalen Sprachförderkonzeptes“ kann über die besondere Finanzhilfe zusätzliches pädagogisches Fachpersonal eingestellt bzw. die Verfügungs- und Leitungszeiten vorhandener Fachkräfte aufgestockt werden. Daneben können die Mittel auch für die Qualifizierung von Kräften in Kindertageseinrichtungen sowie für Fachberatung verwendet werden. Die besondere Finanzhilfe wird auf Antrag des örtlichen Trägers jeweils für ein Kindergartenjahr gewährt, steht aber grundsätzlich dauerhaft zur Verfügung.
Das „Regionale Sprachförderkonzept“ hat die Handlungsempfehlungen des Kultusministeriums zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder zu Sprachbildung und Sprachförderung zu berücksichtigen (vgl. § 23 Abs. 1 S. 2 DVO-NKiTaG). Zur Orientierung steht ein Leitfaden zur Verfügung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur besonderen Finanzhilfe sind unter nachstehendem Link erhältlich:
Niedersächsisches Bildungsportal: Besondere Finanzhilfe zur Sprachförderung
Mit der Richtlinie Sprach-Kitas führt das Land Maßnahmen des am 30.06.2023 ausgelaufenen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fort, mit dem Ziel die Stellen für Funktionskräfte Sprachbildung und für Fachberatungen, für die bis zum 30.06.2023 nach dem Bundesprogramm Sprach-Kitas eine Förderung bewilligt wurde, zu erhalten.
Weitere Informationen: https://bildungsportal-niedersachsen.de/fruehkindliche-bildung/finanzhilfe-foerderprogramme/richtlinien/richtlinie-sprach-kitas
Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen weiterhin im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Die Förderung der Kinder, bei denen die Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung einen besonderen Sprachförderbedarf feststellt und die keinen Kindertageseinrichtung besuchen, erfolgt auch zukünftig durch Grundschullehrkräfte.
Weitere Informationen sind unter nachfolgendem externen Link erhältlich:
Gemäß des Auftrages nach § 41 S. 3 NKiTaG an die Landesregierung wurden die Auswirkungen zum 01.08.2018 der in § 31 NKiTaG getroffenen Regelungen zur Sprachbildung und Sprachförderung evaluiert. Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH Hannover (IES) in Kooperation mit dem Institut für Sonderpädagogik an der Leibniz Universität Hannover (IfS) hat im Auftrag der Landesregierung die Evaluation im Zeitraum vom 31.01.2020 bis 30.09.2022 durchgeführt. Der abschließende Evaluationsbericht mit Aussagen zur
- Mittelverteilung der besonderen Finanzhilfe Sprachbildung und Sprachförderung des Landes,
- konzeptionellen Ausgestaltung der regionalen Sprachförderkonzepte und
- zur Umsetzung des Bildungsauftrags in den Kindertagesstätten
steht unter nachfolgendem Link als Download zur Verfügung:
Initiativen und Maßnahmen des Bundes
Das Bundesprogramm „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS 2013 - 2019) war eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Sprachbildung und Sprachförderung in Kitas und Schulen. Mit Fortbildungen und Materialien wurden Fach- und Lehrkräfte dabei unterstützt, Konzepte zur Sprachbildung in ihren Institutionen zu verankern. Begleitende Forschungsprojekte untersuchten die Wirksamkeit der Konzepte. Das in 2020 gestartete Bundesprogramm BiSS-Transfer ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Transfer von Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung in Schulen und Kitas und knüpft an die Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) an.
Weitere Informationen finden Sie hier: Biss Transfer: Sprachbildung
Die im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entwickelten Materialien für die Kita-Praxis stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://www.fruehe-chancen.de/themen/sprachliche-bildung/bundesprogramm-sprach-kitas/material-aus-dem-bundesprogramm#c5016
Die bis zum 30.06.2023 vom Bund geförderte alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in rund 670 Sprach-Kitas in Niedersachsen wird über die Richtlinie Sprach-Kitas des Landes nahtlos anschlussfähig ab dem 01.07.2023 zunächst bis zum 31.07.2025 fortgeführt.