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Mobiler Dienst im Förderschwerpunkt Sehen (SE)

In einer stark auf das Sehen ausgerichteten Welt sind die Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit an Bildung häufig gefährdet, erschwert oder nicht gewährleistet.

Lehrkräfte des Mobilen Dienstes Sehen begleiten die schulische Bildung, indem sie zum Beispiel

  • eine Diagnostik des funktionalen Sehens durchführen,
  • über vorliegende Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit aufklären,
  • über veränderte Lernbedingungen bei einer Sehbeeinträchtigung informieren,
  • spezifische Inhalte, z. B. Sehförderung, Blindenschrift (Brailleschrift) vermitteln,
  • zur Beantragung und Anwendung von Hilfsmitteln, z. B. mobiles Kamera-Lesesystem, spezielle Tastatur (Braillezeile) sowie zur Gestaltung des Arbeitsplatzes beraten,
  • zur barrierefreien Gestaltung der Räume (z. B. Beleuchtung, taktile Leitsysteme) informieren,
  • zu spezifischen methodischen und didaktischen Maßnahmen im Unterricht beraten,
  • Hinweise zur Gestaltung von Lehr- und Lernmitteln (z. B. Arbeitsblattgestaltung, 3-D-Modelle) geben,
  • zu Maßnahmen zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs und der Förderplanung beraten oder
  • über außerunterrichtliche Förderangebote (z. B. Schulung für Orientierung, Mobilität, lebenspraktische Fähigkeiten, Peergroup-Angebote) informieren.


Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler können direkt – persönlich, telefonisch oder per E-Mail – eine Anfrage an das zuständige RZI richten. Dieses klärt dann das weitere Vorgehen, auch unter Beteiligung des entsprechenden Mobilen Dienstes.
Für Schulen und Lehrkräfte steht grundsätzlich das B&U-Portal zur Verfügung.