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Mobile Dienste im Förderschwerpunkt Hören (HÖ)

Die Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung auf schulisches Lernen und das soziale Miteinander sind vielfältig und führen häufig zu unsichtbaren und unterschätzten Barrieren.

Eine erfolgreiche Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einer Hörbeeinträchtigung wird durch ein sensibilisiertes und geschultes Umfeld gefördert. Die Anbahnung und der Erhalt eines selbstbewussten und offenen Umgangs mit der Hörbeeinträchtigung sind zentrale Aufgaben der Beratung und Unterstützung.

Ziel der Beratung und Unterstützung durch den Mobilen Dienst Hören ist die Gewährleistung der größtmöglichen Teilhabe zum Beispiel durch

  • allgemeine und schülerbezogene Informationen über die spezifischen Merkmale von Hörbeeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Kommunikation, das sozial-emotionale Erleben sowie das Lehr- und Lernverhalten,
  • Abbau- und Verhinderung von (Lern-) Barrieren, welche als Konsequenz einer Hörbeeinträchtigung entstehen können,
  • Hinweise zur Unterrichtsgestaltung für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung,
  • Beratung zu Maßnahmen zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs,
  • Hinweise zur Gestaltung der individuellen Unterstützung,
  • Beratung zu technischen Hörhilfen, Höranlagen und zur Optimierung der Raumakustik sowie des Lernumfeldes,
  • Sensibilisierung des Umfeldes über die möglichen Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung oder
  • Einbeziehung außerschulischer Unterstützungssysteme und Anbahnung von außerschulischen Hilfen.


Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler können direkt – persönlich, telefonisch oder per E-Mail – eine Anfrage an das zuständige RZI richten. Dieses klärt dann das weitere Vorgehen, auch unter Beteiligung des entsprechenden Mobilen Dienstes.
Für Schulen und Lehrkräfte steht grundsätzlich das B&U-Portal zur Verfügung.