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Arbeitspsychologie

Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen beraten die Schulen bzw. die in Schulen und Studienseminaren Beschäftigten in Fragen der Gesundheit, der Prävention und der Gesundheitsförderung im Sinne des niedersächsischen Konzepts zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren.

Alle Angebote der Arbeitspsychologie dienen der Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Lehrkräften und damit ebenfalls der Qualitätssicherung von Schule. Die Angebote werden im Bedarfsfall auch in Kooperation mit den anderen Beratungsfachgruppen der Niedersächsischen Landesschulbehörde umgesetzt.

Systematisches Gesundheitsmanagement in der Schule

Schulen sind zur Durchführung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung per Gesetz verpflichtet. Hierbei kann die Unterstützung der Arbeitspsychologie angefragt werden.
Folgende Beratungsformate werden von der Arbeitspsychologie angeboten:

  • Information zu einzelnen Themen u.a. auch allgemeine Erkenntnisse zur Lehrer- und Lehrerinnengesundheit
  • Beratung zu Einzelfragen
  • Begleitung des Gesamtprozesses

Zur Implementierung eines systematischen Gesundheitsmanagements können Schulen über einen längeren Zeitraum begleitet werden. Im Rahmen dieses Prozesses werden die psychosozialen Belastungen und Ressourcen erhoben und es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern an ihrer Schule entwickelt. Diese Maßnahmen können sich z.B. beziehen auf:

  • Teamentwicklung / Kooperation
  • Konfliktmoderation
  • Supervision / Kollegiale Beratung
  • Stress- / Zeit- / Selbstmanagement

Die Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen führen Maßnahmen im Rahmen der Implementierung eines Gesundheitsmanagements selbst durch und/oder unterstützen Schulen bei der Suche nach entsprechenden Fachleuten.

Dieses Angebot der Arbeitspsychologie ist eingebettet in den Gesamtprozess der Implementierung von Gesundheitsmanagement an der Schule / im Studienseminar und kann deshalb nur von Schulleitungsmitgliedern, bzw. Seminarleitungen abgerufen werden. Information zum Angebot der Arbeitspsychologie für Personen im Landesdienst finden hier.

Hinweis

Bei personenbezogenen Beratungsanfragen wenden sich einzelne Landesbedienstete bitte direkt an die Stabsstellen AuG in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung. Dritte werden dann über Ihre Anfrage nicht informiert, es erfolgt keine Speicherung oder Weiterleitung der Namen und Anliegen der Ratsuchenden.