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Schulbauberatung – Baumaßnahmen an Schulen

Die Fachteams Schulbauberatung unterstützen die Schulen bei der bedarfsgerechten Planung von Neubau- und Umbaumaßnahmen. Den Fachteams Schulbauberatung gehören sowohl Beraterinnen und Berater der Fachberatung Unterrichtsqualität, der Schulentwicklungsberatung als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit an.

Die gesellschaftlichen und pädagogisch-didaktischen Entwicklungen der Schulen führen zu veränderten Anforderungen an die baulich-räumliche Gestaltung der Schulen und ihrer Ausstattung. Die Umsetzung der Inklusion in einer digitalisierten Welt mit einem ganztägigen Angebot im Lern- und Lebensraum Schule setzt individualisiertes Lernen mit neuen Lernformen voraus.

Die Beraterinnen und Berater des Fachteams Schulbauberatung unterstützen die Schule bei der Entwicklung eines realisierbaren Raumnutzungskonzeptes. Grundlage dafür ist die pädagogisch-didaktische Konzeption der Schule. Verantwortlich und damit auch allein entscheidungszuständig für die Durchführung aller Maßnahmen des Um- bzw. Neubaus von Schulen sind die Schulträger. Eine frühzeitige Einbindung des Fachteams Schulbauberatung ist sinnvoll, weil somit eine professionelle Beratung bereits in der Vorplanung (auch „Phase Null“ genannt) sichergestellt werden kann.

Das Fachteam Schulbauberatung berät und unterstützt Schulleitungen, Arbeitsgruppen und Kollegien bei ihren Planungsvorhaben. Dazu kann gehören:

  • Vorplanung von Neu- und Umbaumaßnahmen (Phase Null)
  • Informationen zu zeitgemäßen Organisationsmodellen
  • Weiterentwicklung der pädagogisch-didaktischen Konzeption der Schule im Hinblick auf optimierte Raumnutzung (Raumnutzungskonzept)
  • Bereitstellung von Beispielen guter Praxis/Vorbereitung von Hospitationen
  • Berücksichtigung von Aspekten von Gesundheit und Sicherheit bereits in der Planung
  • Einbindung weiterer Experten, z. B. schulformbezogene Fachberatung, Vernetzungsstelle Schulverpflegung sowie der Unfallversicherungsträger

Auf Ihre Anfrage hin nimmt eine Beraterin oder ein Berater aus den oben genannten Beratungsgruppen Kontakt zu Ihnen auf, um eine Auftragsklärung hinsichtlich Ihrer besonderen Bedarfe durchzuführen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Schulträger wenden sich mit Ihrer Anfrage bitte direkt an die Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stabsstelle AuG im zuständigen Regionalem Landesamt für Schule und Bildung (RLSB): https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/stabsstellen-aug