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Suchtprävention und Suchtberatung für Beschäftigte im Schuldienst

Beratung "Suchtprävention und Suchtberatung für Beschäftigte im Schuldienst" – Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Suchtprävention und schulischen Gesundheitsförderung sowie zum Umgang mit Suchtmittelauffälligkeiten bei Beschäftigten im Schuldienst im Sinne von "Hilfe zur Selbsthilfe".

Die Beraterinnen und Berater für Suchtprävention und Suchtberatung für Beschäftigte im Schuldienst unterstützen Schulen mit dem Ziel,

  • die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, zu fördern oder wieder herzustellen und damit zur Dienstfähigkeit beizutragen, die Arbeitssicherheit zu erhöhen sowie suchtfördernde Arbeitsbedingungen zu erkennen und zu beseitigen,
  • gesundheitsförderliche Maßnahmen am Arbeitsplatz Schule zu unterstützen,
  • den Missbrauch von Suchtmitteln und süchtiges Verhalten zu vermeiden bzw. abzubauen und hierüber zu informieren,
  • den suchtgefährdeten Beschäftigten und dem schulischen Umfeld möglichst frühzeitig Hilfsmöglichkeiten anzubieten,
  • den Verlauf von Suchterkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten zu begleiten,
  • die Wiedereingliederung nach Suchtbehandlung zu begleiten.

Hinweis

Bei personenbezogenen Beratungsanfragen wenden sich einzelne Landesbedienstete bitte direkt an die Stabsstellen AuG in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung. Dritte werden dann über Ihre Anfrage nicht informiert, es erfolgt keine Speicherung oder Weiterleitung der Namen und Anliegen der Ratsuchenden.