Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner beraten und unterstützen die Schul- und Seminarleitungen bei der Ermittlung und Beurteilung von krank machenden Arbeitsbedingungen insbesondere im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Sie führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Beurteilungen durch.

In jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung sind jeweils in den Stabsstellen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner zur arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten sowie zur Beratung und Unterstützung in allen Fragen des medizinischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Schulen und Studienseminaren eingesetzt.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben haben die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung zusätzlich Honorarverträge mit niedergelassenen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern geschlossen.

Hinweis

Bei personenbezogenen Beratungsanfragen wenden sich einzelne Landesbedienstete bitte direkt an die Stabsstellen AuG in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung. Dritte werden dann über Ihre Anfrage nicht informiert, es erfolgt keine Speicherung oder Weiterleitung der Namen und Anliegen der Ratsuchenden.