Comic "Richtig Lüften"
Die Schulen haben in den vergangenen zwei Jahren im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vielfältige Erfahrungen gesammelt und eine gute Praxis bei der Umsetzung der erforderlichen Lüftungsmaßnahmen entwickelt.
Um gesundheitlich zuträgliche Raumluft sicherzustellen und gleichzeitig das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten und Innenraumschadstoffen zu senken, ist eine regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume erforderlich. Die Vorgaben richten sich nach dem schuleigenen Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz.
Gute Luftqualität leistet aber auch einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Lernenden und der Lehrenden sowie zur Vermeidung von unspezifischen Beschwerden und Geruchsproblemen.
Dieser Gesamtzusammenhang wird im beigefügten Comic „Richtig Lüften“ thematisiert. Diesen können Sie gerne im Unterricht einsetzen.
Unterrichtsmaterialien
Arbeitsblatt 1 für Schülerinnen und Schüler:
Comic „Richtig Lüften“ farbig mit leeren Sprechblasen (DIN A4)
Arbeitsblatt 2 für Schülerinnen und Schüler:
Comic „Richtig Lüften“ schwarz-weiß mit leeren Sprechblasen (DIN A4)
Lösungsbeispiel 1: Comic „Richtig Lüften“ farbig mit Text (DIN A3)
Lösungsbeispiel 2: Comic „Richtig Lüften“ farbig mit Text (DIN A4)
Lösungsbeispiel 3: Comic „Richtig Lüften“ schwarz-weiß mit Text (DIN A4)
Hintergrundinformationen
Thema „Lüften“ im Internetportal
Unterseite: ‚Fensterlüftung“
Bedeutung der CO2-Gehalt der Raumluft in den Klassenzimmern auf die Gesundheit und die Unterrichtsqualität. Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung zu Zusammenhängen zwischen der guten oder schlechten Luftqualität und Faktoren wie Konzentration, Geräuschpegel, Aufmerksamkeit, Sozialverhalten und Unterrichtskommunikation.
Broschüre: „Klasse(n) - Räume für Schulen – Empfehlungen für gesundheits- und lernfördernde Klassenzimmer“; Hrsg: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV); Kapitel „Raumklima“, S. 25 ff.
Beratung und Unterstützung
Bei Fragen zur Lüftung sowie zum gesamten Themenfeld Sicherheit und Gesundheit unterstützen Sie gerne die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung. Die Kontaktdaten finden Sie über die Beratersuche.
Schulen in freier Trägerschaft wenden sich bitte an die vom Träger gem. § 1 Arbeitssicherheitsgesetz bestellten zuständigen Beraterinnen und Berater.
Auch die zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten Sie gerne unter anderem. zum Thema Lüften. Nähere Informationen dazu unter www.bs-guv.de, www.guvh.de, www.guv-oldenburg.de und www.lukn.de.