Raumlufttechnische Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind erforderlich, wenn eine freie Lüftung nicht ausreicht. Sie sollen eine ausreichende Belüftung und Entlüftung, sowie ein gesundes Raumklima sicherstellen.
Räume, die mit Hilfe raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) belüftet werden, werden kontinuierlich und ausreichend mit Außenluft versorgt, soweit diese nicht im Umluftbetreib laufen.
Die Anforderungen an RLT-Anlagen finden sich in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6.
Der Betreiber einer RLT-Anlage ist zur Sicherung eines einwandfreien Betriebszustandes der Anlage verpflichtet. Voraussetzung für die Nutzung einer RLT-Anlage ist, dass eine Wartung gemäß VDI 6022 erfolgt. Dazu sind Wartungs- und Prüfintervalle festzulegen. Weitere Einzelheiten sind in den Richtlinienblättern VDI 6022 beschrieben.
Die Beachtung der VDI 6022 "Raumlufttechnik, Raumluftqualität" soll sicherstellen, dass die in den Raum abgegebene Luft nicht schlechter ist als die vom Gerät oder der Anlage angesaugte Luft, d. h., dass die Raumlufttechnik nicht selbst Quelle von Verunreinigungen ist.
Desweiteren befasst sich die Richtlinie mit der Bewertung der Raumluftqualität, und zwar unabhängig von der vorhandenen oder ggf. nicht vorhandenen Lüftungstechnik.
Eine zusätzliche Fensterlüftung ist in Räumen, die über eine raumlufttechnische Anlage verfügen, nicht erforderlich.