Schule unterwegs
Sicherheitserziehung und Unfallverhütung bei schulischen Veranstaltungen beginnen mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung unter Einbeziehung der Eltern, der Schulleitung und der Schülerinnen und Schüler; bei Ausflügen gilt dies in besonders hohem Maße. Sie erfordern die umsichtige Durchführung, aber auch eine selbstkritische Reflexion und Auswertung.
Bei allen schulischen Veranstaltungen hängt das Gelingen von der Qualität der Vorbereitung und Planung ab. Oft sind Unfälle auf Langeweile, Konzentrationslosigkeit oder mangelhafte Aufsicht zurückzuführen. Deshalb sollte auch den Punkten, die zunächst scheinbar nichts mit der Unfallverhütung zu tun haben und auf die hier nicht eingegangen wird, wie z. B. die Gestaltung der Freizeit oder die Einhaltung der Nachtruhe, große Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Selbstverständlich bedarf die Veranstaltung der Genehmigung durch die Schulleitung, nicht zuletzt wegen des dadurch sich ergebenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für die Schüler. Bei gewissen Veranstaltungen kann es darüber hinaus notwendig sein, weitere behördliche Genehmigungen einzuholen (z. B. bei Sportgroßveranstaltungen, Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum für Wettbewerbe usw.).
Aktuelle Informationen zu Schulfahrten finden Sie auf den Seiten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.